Zusätzlich garantiert die Landesregierung den Kommunen die Höhe der GFG-Investitionspauschalen für die nächsten 12 Jahre und damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Sollten die Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen sinken, würden die Pauschalen aus Mitteln des Landeshaushalts aufgestockt. Zudem entlastet die Landesregierung die Kommunen durch die landesseitige anteilige Übernahme kommunaler Altschulden.
Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Dienstag, 21. Oktober 2025, gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, Finanzminister Marcus Optendrenk und Kommunalministerin Ina Scharrenbach den „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ vorgestellt.
Zum heutigen Kabinettsbeschluss für die Verteilung des Sondervermögens und zu weiteren Landesmitteln für Infrastruktur und Investitionen erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Christian Schuchardt, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Christof Sommer:
„Wir begrüßen, dass wir nun für Nordrhein-Westfalen Klarheit darüber haben, wie die Kommunen in NRW an den Mitteln aus dem Sondervermögen des Bundes beteiligt werden. Die Vermengung mit bereits bestehenden und neuen Fördertöpfen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der den Kommunen zugedachte Anteil des Sondervermögens deutlich hinter der Forderung der Kommunalen Spitzenverbände zurückbleibt. Aus unserer Sicht wären 80 Prozent angemessen, weil dies dem Anteil der Kommunen an den Investitionen der öffentlichen Hand in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt der letzten Jahre entspricht. Nun wird das Land nur 12,7 Milliarden Euro, also 60 Prozent, aus dem Bundes-Sondervermögen an die Kommunen weiterleiten. 2,7 Milliarden Euro davon stehen den Städten und Gemeinden zudem nicht frei zur Verfügung, sondern sollen über sachbezogene Förderprogramme verteilt werden. Das bedeutet, nicht einmal die Hälfte der Mittel kann für den örtlichen Investitionsbedarf in den Kommunen direkt verwendet werden.
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