Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 (GFG) beschlossen. Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände können im kommenden Jahr voraussichtlich Zuweisungen in Höhe von rund 16,45 Milliarden Euro und damit rund 684 Millionen Euro (+ 4,34 Prozent) mehr als im Jahr 2025 erwarten. Die genaue Höhe wird erst mit dem Ende des sogenannten Verbundzeitraumes am 30. September 2025 feststehen.
* Kreisfreie Städte mit höherer Pro-Kopf-Verschuldung der Kernhaushalte als Kreise im Jahr 2024.
* Vergleichsmöglichkeiten zwischen einzelnen Kommunen im Zeitraum von 2019 bis 2024.
* Interaktive Karten und Diagramme zur Gesamtverschuldung sowie zu Liquiditäts- und Investitionskrediten.
Thematisch zugehörige Infografiken und/oder -tabellen finden Sie – sofern vorhanden – in der Onlineversion der Pressemitteilung unter
https://www.it.nrw/nrw-neue-interaktive-anwendung-zeigt-struktur-und-entwicklung-der-schulden-jeder-kommune-127701
Düsseldorf (IT.NRW). Die Kommunen Nordrhein-Westfalens hatten in ihren Kernhaushalten Ende 2024 Schulden in Höhe von durchschnittlich 3.075 Euro je Einwohner/-in. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren die kreisfreien Städte im Durchschnitt mit 4.145 Euro pro Kopf verschuldet. Die Kreise kamen dagegen auf Schulden in Höhe von 2.287 Euro je Einwohner/-in. Zu den Kreisen zählen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden inklusive der jeweiligen Kreisverwaltung.
- Zahl der von den Kommunen untergebrachten Leistungsbeziehenden um 17,6 % gesunken.
- Syrien und Türkei sind die häufigsten Herkunftsländer.
- Knapp ein Drittel der Leistungsbeziehenden war minderjährig.
Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2024 haben 88.555 Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs, sogenannte Regelleistungen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 15.095 Personen bzw. 14,6 % weniger als ein Jahr zuvor.
Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden um 17,6 gesunken
Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden vor einer Zuweisung in die Kommunen zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und erhalten dort Grundleistungen nach §3 AsylbLG. Diese Leistungen zur Deckung des notwenigen Bedarfs werden unter anderem als Sachleistungen erbracht. Ende 2024 lebten 22.110 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das waren 4,0 % weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden ist um 17,6 % und damit deutlich stärker gesunken.