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Landtag NRW beschließt Altschuldenhilfe für Kommunen

Am 9. Juli 2025 hat der nordrhein-westfälische Landtag den Gesetzentwurf zur Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden verabschiedet. Mit dem Beschluss wird ein langfristiger Fahrplan zur Reduzierung kommunaler Kassenkredite und kurzfristiger Verbindlichkeiten in Nordrhein-Westfalen festgelegt.

Ab dem Haushalt 2025 stellt das Land dafür jährlich 250 Millionen Euro bereit. Über einen Zeitraum von 30 Jahren sollen damit rechnerisch kommunale Kassenkredite in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro abgelöst werden. Ziel ist es, die Kommunen dauerhaft von Liquiditätskrediten zu entlasten, die zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit in finanziellen Engpässen aufgenommen wurden.

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Steuerung bei Windenergieausbau entscheidend für Akzeptanz

Düsseldorf/Berlin – Die NRW-Landräte begrüßen das schnelle Handeln des Bundes, um einen ungeregelten Wildwuchs beim Ausbau der Windenergie zu verhindern und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu sichern.

„Die NRW-Kreise setzen sich seit der Einführung des Wind-an-Land-Gesetzes intensiv dafür ein, den Windenergieausbau voranzutreiben und das Verständnis für die Transformation vor Ort zu fördern“, betonte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf), bei der Landräte-konferenz in Berlin. Damit dies gelingt, müssen Rechtslücken geschlossen und Wildwuchs verhindert werden.

„Das heute im Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) ist ein wichtiger Schritt, um die Steuerungswirkung der Regionalpläne in NRW zu sichern und Wildwuchs zu verhindern“, erklärte Gericke. Allein in NRW lägen etliche Anträge für Windenergieanlagen außerhalb der Windvorrangflächen der Regionalpläne vor. „Mit der bundesgesetzlichen Regelung können die Kommunen dem ungeregelten Wildwuchs nun Einhalt gebieten“, so Gericke. Dass noch vor der Sommerpause in dieser Frage Klarheit geschaffen wurde, ist ein wichtiges Signal für die Menschen vor Ort.

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NRW beschließt Reformpaket für die Kommunen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 9. Juli 2025 den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 18/13836) mit dem dazugehörigen Änderungsantrag (Drucksache 18/14712) verabschiedet. 

Damit wird das Kommunalverfassungsrecht umfassend modernisiert – vor allem mit Blick auf die Kommunalwahl 2025 und die langfristige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Das Ziel ist eine handlungsfähigere, bürgernähere und effizientere Kommunalpolitik.

KPV/NRW war an diesem Reformprozess maßgeblich beteiligt.