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NRW: Ende 2024 bezogen 14,6 % weniger Menschen Asylbewerberleistungen als ein Jahr zuvor

NRW: Ende 2024 bezogen 14,6 % weniger Menschen Asylbewerberleistungen als ein Jahr zuvor

  • Zahl der von den Kommunen untergebrachten Leistungsbeziehenden um 17,6 % gesunken.
  • Syrien und Türkei sind die häufigsten Herkunftsländer.
  • Knapp ein Drittel der Leistungsbeziehenden war minderjährig.

    Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2024 haben 88.555 Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs, sogenannte Regelleistungen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 15.095 Personen bzw. 14,6 % weniger als ein Jahr zuvor.

Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden um 17,6 gesunken

Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden vor einer Zuweisung in die Kommunen zunächst in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und erhalten dort Grundleistungen nach §3 AsylbLG. Diese Leistungen zur Deckung des notwenigen Bedarfs werden unter anderem als Sachleistungen erbracht. Ende 2024 lebten 22.110 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, das waren 4,0 % weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der kommunal zugewiesenen Leistungsbeziehenden ist um 17,6 % und damit deutlich stärker gesunken.

Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in NRW

Auch nach der Zuweisung zu einer Kommune erhalten die meisten Leistungsbeziehenden Grundleistungen nach §3 AsylbLG. Ende 2024 traf dies auf insgesamt 42.535 Personen zu. Damit war ihre Anzahl anders als in den Vorjahren rückläufig und zwar um 12,8 %.

Nach einem Aufenthalt von 36 Monaten besteht in der Regel Anspruch auf sogenannte Analogleistungen nach §2 AsylbLG. Leistungsberechtige erhalten dann Leistungen, die der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entsprechen. Die Zahl der Personen mit Bezug dieser Analogleistungen ist wie schon in den Vorjahren erneut gesunken und lag Ende 2024 mit 23.910 Personen um 25,0 % unter dem Vorjahreswert.

Syrien und Türkei sind die häufigsten Herkunftsländer
Die fünf häufigsten Herkunftsländer der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG waren Ende 2024: Syrien, Türkei, Ukraine, Irak und Afghanistan. Gut die Hälfte (54,4 %) aller Personen mit Leistungsbezug kamen Ende 2024 aus diesen Ländern.

Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in NRW

Knapp ein Drittel der Leistungsbeziehenden war minderjährig. Mit 32,1 % war knapp ein Drittel der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG minderjährig. Im jungen Erwachsenenalter von 18 bis 24 Jahren waren 15,5 %. Knapp die Hälfte (48,9 %) war 25 bis 59 Jahre alt und 3,5 % hatten das 60. Lebensjahr überschritten. Mit 59,9 % waren knapp drei Fünftel der Personen mit Leistungsbezug männlich.

Methodische Hinweise
Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG werden, wenn sie nicht mehr verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, nach einem Verteilschlüssel den nordrhein-westfälischen Kommunen zugewiesen. Leistungsberechtigte erhalten zunächst zur Deckung des notwendigen Bedarfs Grundleistungen nach §3 AsylbLG. Die Frist nach der in der Regel Anspruch auf Analogleistungen nach §2 AsylbLG besteht, wurde durch das am 27. Februar 2024 in Kraft getretene sog. Rückführungsverbesserungsgesetz von 18 Monaten auf 36 Monate erhöht.

Ukrainische Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG haben seit dem 1. Juni 2022 grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) bzw. SGB XII (Sozialhilfe). Neu ankommende Menschen aus der Ukraine erhalten jedoch bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zum SGB II oder SGB XII zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ergebnisse für die Kreise und kreisfreien Städte finden Sie als Excel-Datei aus der Landesdatenbank NRW.

Weitere Ergebnisse zu den Empfängerinnen und Empfängern von Regelleistungen nach dem AsylbLG finden Sie in der Landesdatenbank NRW.

 

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