Aktuelles

Featured

Unterstützung und Kritik bei SPNV-Strukturreform

LKT NRW: Wo kommunal draufsteht, muss auch kommunal drin sein

Düsseldorf – Der Landkreistag NRW hält es für richtig, dass bestimmte Aufgaben im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) künftig in einer landesweiten Organisation gebündelt werden. Da diese kommunal getragen wird, muss diese aber auch ausschließlich kommunal gelenkt werden können.

Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des ÖPNV-Gesetzes soll die SPNV-Organisation auch weiterhin in rein kommunaler Trägerschaft bleiben. Dennoch behält sich das Land vor, wesentliche Teile der Verkehrspolitik der neuen Organisation zu bestimmen. Das lehnt der Landkreistag NRW ab: „Wo kommunal draufsteht, muss auch kommunal drin sein“, fordert der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW (LKT NRW), Dr. Martin Klein.

Featured

„Herbst der Reformen“: Städte von Sozialkosten entlasten und staatliche Aufgaben neu verteilen

Die Städte haben klare Erwartungen an den angekündigten „Herbst der Reformen“ der Bundesregierung:

 

  1. Eine Entlastung der Städte bei den ständig wachsenden Sozialkosten.
  2. Eine Neuordnung der staatlichen Aufgaben, die die Städte entlastet.
  3. Entbürokratisierung und Digitalisierung.

 

Dazu sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Burkhard Jung aus Leipzig, nach der Präsidiumssitzung des Städtetages in Potsdam: „Die Bundesregierung muss jetzt gemeinsam mit den Ländern und Kommunen statt kleiner Stellschrauben die wirklich großen Räder drehen. Die kommunalen Haushalte kollabieren gerade. Das Rekorddefizit der Kommunen von 25 Milliarden Euro im letzten Jahr wird nach unserer Prognose bereits in diesem Jahr mit einem neuen Rekorddefizit von über 30 Milliarden Euro getoppt werden. Die Städte haben keine Zeit mehr für Trippelschritte.“

 

Sozialausgaben: Haupt-Kostentreiber in den Städten ist nicht das Bürgergeld

„Die Koalition muss bei den Sozialreformen die Themen in den Blick nehmen, die den Städten wirklich unter den Nägeln brennen. Das Bürgergeld ist bei uns in den Städten nicht der Haupt-Kostentreiber“, so der Städtetagspräsident. Sprunghaft gestiegen sind in den Städten in den vergangenen Jahren die Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Diese Themen müssen mit auf die Agenda der Sozialstaatskommission. „Das sind wichtige Aufgaben, aber es sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die nicht allein bei den Kommunen abgeladen werden dürfen. Bund und Länder haben zum Beispiel bei der Kindertagesbetreuung einen Rechtsanspruch geschaffen und die Kommunen dann mit den wachsenden Kosten im Stich gelassen. Wir brauchen hier Lösungen, wie Bund, Länder und Kommunen solche Aufgaben gemeinsam finanzieren, und zwar fair verteilt und dynamisiert“, so Jung.

Featured

NRW: Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung um rund 13 % gestiegen


 * 2024 wurden 7,2 Milliarden Euro für die Leistungen der Eingliederungshilfe aufgebracht.
 * Größte Ausgabeposten waren Assistenzleistungen.
 * Zweitgrößte Ausgabeposten waren Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen.


Eingliederungshilfe, Menschen mit Behinderung, Behindertenwerkstätten

Thematisch zugehörige Infografiken und/oder -tabellen finden Sie – sofern vorhanden – in der Onlineversion der Pressemitteilung unter
 https://www.it.nrw/nrw-ausgaben-der-eingliederungshilfe-fuer-menschen-mit-behinderung-um-rund-13-gestiegen-127739


Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach Abzug der Einnahmen auf 7,2 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 13,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.

Assistenzleistungen waren der größte Ausgabeposten

Für die Leistungen zur sozialen Teilhabe wurden 2024 insgesamt 4,8 Milliarden Euro brutto aufgewendet. Den größten Teil dieser Ausgaben machten die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags aus. Die Bruttoausgaben für diese Leistungen betrugen 3,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 erhielten 140.570 Menschen Assistenzleistungen, das waren 0,8 % mehr als im Vorjahr. Der Anstieg bei den Bruttoausgaben fiel mit 14,2 % deutlich stärker aus.