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Landtag NRW beschließt Altschuldenhilfe für Kommunen

Landtag NRW beschließt Altschuldenhilfe für Kommunen

Am 9. Juli 2025 hat der nordrhein-westfälische Landtag den Gesetzentwurf zur Entlastung der Kommunen von ihren Altschulden verabschiedet. Mit dem Beschluss wird ein langfristiger Fahrplan zur Reduzierung kommunaler Kassenkredite und kurzfristiger Verbindlichkeiten in Nordrhein-Westfalen festgelegt.

Ab dem Haushalt 2025 stellt das Land dafür jährlich 250 Millionen Euro bereit. Über einen Zeitraum von 30 Jahren sollen damit rechnerisch kommunale Kassenkredite in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro abgelöst werden. Ziel ist es, die Kommunen dauerhaft von Liquiditätskrediten zu entlasten, die zur Sicherung ihrer Zahlungsfähigkeit in finanziellen Engpässen aufgenommen wurden.

Die Teilnahme am Entschuldungsprogramm erfolgt auf Antrag und setzt eine Bilanzprüfung der kommunalen Verbindlichkeiten voraus. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes beliefen sich die Liquiditätskredite der NRW-Kommunen Ende 2024 auf 23,4 Milliarden Euro, ein Anstieg um zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt betrugen die Schulden der Kommunen in den Kernhaushalten rund 55,4 Milliarden Euro.

Für das Gesetz stimmten im Landtag die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD und AfD. Die FDP enthielt sich und kritisierte das Modell als nicht nachhaltig und generationengerecht. Nach ihrer Auffassung würden Schuldenlasten lediglich über Jahrzehnte verschoben.

Die Landesregierung betont, dass ergänzend auch eine Beteiligung des Bundes erforderlich sei. Ministerpräsident Hendrik Wüst verweist auf die Zusage der Bundesregierung, sich mit jährlich 250 Millionen Euro an den Entschuldungsprogrammen der Länder zu beteiligen, und forderte erneut die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs durch den Bund.

Der vollständige, nun beschlossene Gesetzentwurf ist hier abrufbar:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13835.pdf

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