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Erhalt von Schwimmbädern möglich machen

Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt zur Forderung, Kommunen zum Erhalt von Bädern zu verpflichten

 

Der Schwimmverband NRW fordert, den Erhalt von Schwimmbädern zur Pflichtaufgabe für Kommunen zu machen. Dazu sagte Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt der NRZ:

"Den Städten und Gemeinden ist der Erhalt von Schwimmbädern und die Durchführung der Schwimmausbildung ein sehr wichtiges Anliegen. Allerdings sind die finanziellen Möglichkeiten vieler Kommunen sehr eng gestrickt.

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Koalitionsvertrag von Union und SPD   NRW-Kreise fordern zügige Finanzreform zugunsten der Kommunen

Düsseldorf – Der Vorstand des Landkreistags NRW begrüßt die im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigten Schritte zur Stärkung der Kommunen, fordert jedoch schnelles Handeln: Eine zügige Finanzreform ist überfällig.

Die aktuellen Zahlen zur Finanzlage der Kommunen sprechen eine klare Sprache: Die ohnehin überaus angespannte Situation verschärft sich weiter. Der finanzielle Handlungsspielraum vieler Kommunen ist massiv eingeschränkt. Im Gespräch mit NRW-Minister Nathanael Liminski zeigten sich die NRW-Landräte äußerst besorgt. Der Verband forderte das Land eindringlich auf, sich im Bundesrat klar und entschieden für die Belange der Kommunen einzusetzen. „Die Zeit drängt. Der Bund muss jetzt handeln – mit klaren Gesetzesinitiativen, einem verlässlichen Zeitplan und echtem Schulterschluss mit Ländern und Kommunen“, forderte der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf). Die Kreise in NRW seien zu einer konstruktiven Zusammenarbeit bereit.

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Ministerin Scharrenbach: Altschuldenlösung für Kommunen erreicht nächste Wegmarke – Gesetzentwurf vom Kabinett beschlossen und dem Landtag übermittelt 14. Mai 2025

 
 
Am Dienstag, 13. Mai 2025, hat das Landeskabinett den Gesetzentwurf zur anteiligen Entschuldung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird dem Landtag Nordrhein-Westfalen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung übermittelt. Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs soll im Juli 2025 stattfinden.

„Anpacken, stärken, entlasten, gestalten – jetzt haben wir den nächsten Meilenstein zur Entschuldung unserer Kommunen gemeistert. Der Fahrplan steht, der Zug ist mit dem Gesetzentwurf auf dem Gleis. Sofern der Landtag im Juli 2025 den Gesetzentwurf beschließt, ist der Zug abfahrbereit. Die Entlastung soll nach drei Kriterien erfolgen, die kumulativ erfüllt sein müssen: Übergang von insgesamt 50 Prozent des gemeldeten und geprüften Gesamtvolumens der übermäßigen kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in die Schuld des Landes Nordrhein-Westfalen, allen Kommunen wird eine einheitliche Mindestquote ihrer übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung abgenommen und nach Teilnahme hat keine Kommune einen höheren Bestand an berücksichtigungsfähigen übermäßigen Verbindlichkeiten als 1 500 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Nordrhein-Westfalen bleibt verlässlich,“ so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.