Aktuelles

NRW schafft wirksame Steuerungsregelung für Windenergie

NRW schafft wirksame Steuerungsregelung für Windenergie

Gesetzentwurf des Landes flankiert geplante Bundesregelung zur Beschränkung von Wildwuchs

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen begrüßen den von den Regierungsfraktionen von CDU und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur besseren Steuerung des Windenergieausbaus in NRW. Ohne gesetzliche Änderungen droht aktuell ein Wildwuchs, weil sich die Windenergieanträge nicht auf die davor vorgesehenen Flächen beschränken.

„Der Gesetzentwurf ist dringend erforderlich und sehr zu begrüßen. Er schließt die deutliche Lücke des aktuell auf Bundesebene beratenen Gesetzes, das zwar das gleiche Ziel verfolgt, mit dem aber nur die Hälfte der in NRW vorliegenden Anträge für Windräder außerhalb der neuen Windenergiebereiche verhindert werden kann“, erklärte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.

Der Gesetzentwurf sieht vor, einen neuen § 36a ins Landesplanungsgesetz NRW einzufügen. Danach sind zur Sicherung der aktuell laufenden Regionalplanverfahren zur Ausweisung von Windenergiebereichen den Unteren Immissionsschutzbehörden als Genehmigungsbehörden Entscheidungen über Vorhaben zur Windenergienutzung untersagt, wenn der jeweilige Vorhabenstandort außerhalb der in dem entsprechenden Regionalplan vorgesehenen Windenergiebereich liegt.

Aktuell liegen über 1.500 Anträge für Windenergieanlagen außerhalb der vorgesehen Windenergiebereiche vor. Mit dem in der parlamentarischen Beratung befindlichen neuen Bundesgesetz werden nur planungsrechtliche Vorbescheide außerhalb der neuen Windenergiebereiche ausgeschlossen. Das sind in NRW etwa 750 Vorhaben. Die restlichen Anträge in mindestens gleich hoher Zahl werden nun durch die neue Regelung im Landesplanungsgesetz erfasst, so dass ein ungesteuerter Ausbau verhindert werden kann.

„Der neue § 36a LPlG NRW liefert die dringend notwendige Korrektur, mit der der Zuwachs der Windenergieanlagen in geordnete Bahnen gelenkt werden kann“, erklärte Sommer.

Für die Windräder stehen umfangreiche Flächen in den Windenergiebereichen zur Verfügung. Diese stellen die Regionalräte zur Zeit in Abstimmung mit den Kommunen und unter Berücksichtigung der Bevölkerung und des Freiraum- und Naturschutzes auf. „Der Wettlauf der Investoren auf Flächen außerhalb der Windenergiebereiche kann nun wirksam begrenzt werden“, ordnete Sommer den Gesetzentwurf ein.

„Der Gesetzentwurf hilft, die bedrohte Akzeptanz in der Bevölkerung für den Windenergieausbau zu sichern“, betonte der Hauptgeschäftsführer. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sei man bei der Windkraft bereits weit vorangekommen. NRW wird in diesem Jahr mit der Ausweisung von 61.400 Hektar Windenergiebereichen das bundesweit vorgegebene Flächenziel von 1,8 Prozent bereits sieben Jahre früher erreichen als gesetzlich verlangt.

Hintergrund:

Nach dem aktuellen Genehmigungsmonitoring des LANUV (31.12.2024) ist die Zahl der Anträge für Windenergieanlagen außerhalb der geplanten Windenergiegebiete in NRW zuletzt von November 2024 von insgesamt 846 auf 1.427 im Dezember 2024 gestiegen – das ist ein Wachstum von 68,7 %. Die Zahl der beantragten Vorbescheide außerhalb der Windenergiegebiete hat sich dabei nahezu verdoppelt (von 432 auf 959), während lediglich 17 % der Anträge auf Erteilung eines Vorbescheids zu einem Vorhaben innerhalb der geltenden oder geplanten Windenergiegebiete liegen. Zum Ende dieses Monats wird die Zahl weiter gestiegen sein.

Nach Einschätzung der Geschäftsstelle betreffen etwa 2/3 bis 3/4 der etwa 1.000 Vorbescheidsanträge das vereinfachte planungsrechtliche Verfahren nach § 9 Abs. 1a BImSchG. Die verbleibenden 1/3 bis 1/4, also mindestens 250 Vorbescheidsanträge, machen zusammen mit den etwa 500 vorliegenden Vollbescheidsanträgen mindestens 750 Anträge aus, die nicht von der bundesgesetzlichen Neuregelung erfasst würden. Ein Großteil dieser Verfahren könnte durch den neuen § 36a LPLG NRW erfasst werden.

In NRW sind aktuell 3670 Windenergieanlagen (WEA) in Betrieb. Allein im vergangenen Jahr wurden 676 WEA genehmigt.

Related Articles