Ausbau von Windenergie besser steuern
Gesetzentwurf zur Beschränkung von Wildwuchs sinnvoll, aber unzureichend
StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 27.01.2025
Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen begrüßen den von CDU, SPD und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf zur besseren Steuerung des Windenergieausbaus auf Bundesebene. Aus Sicht der Kommunen sind Nachbesserungen jedoch dringend erforderlich.
"Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung: Beim Ausbau der Windenergie droht aktuell ein Wildwuchs, weil er sich nicht auf die davor vorgesehenen Flächen beschränkt. Wir brauchen dringend eine Korrektur der Bundesgesetzgebung, die den Zuwachs in geordnete Bahnen lenkt", erklärte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.
"Der unkontrollierte Ausbau muss ein Ende haben", forderte Sommer. "Für die Windräder stehen umfangreiche Flächen in den Windenergiebereichen zur Verfügung. Diese stellen die Regionalräte in Abstimmung mit den Kommunen und unter Berücksichtigung der Bevölkerung und des Freiraum- und Naturschutzes auf. Der Wettlauf zwischen Investoren, die reihenweise Anträge auf den Weg bringen, und den Genehmigungsbehörden hilft niemandem."
"Der nun vorliegende Gesetzentwurf nimmt viele unserer Hinweise auf, greift jedoch am Ende zu kurz", betonte Sommer. "Bislang erfasst er nur die Hälfte der Anträge auf die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb der Konzentrationszonen. Das hieße am Ende, dass auch weiterhin zahlreiche Windräder dort zum Stehen kommen, wo sie in den Regionalplänen nie vorgesehen wären."
Aktuell liegen über 1500 Anträge für Windenergieanlagen außerhalb der vorgesehen Wind-energiebereiche vor. Aufgrund einer Gesetzeslücke und der aktuellen Rechtsprechung des OVG NRW müssten diese Anträge nach heutiger Rechtslage ganz überwiegend positiv beschieden werden. "750 zusätzliche Windräder außerhalb der Windenergiebereiche sind schlicht und einfach zu viel", warnte Sommer.
"Die bislang weitreichende Akzeptanz in der Bevölkerung dürfen wir nicht durch einen unkontrollierten Zuwachs aufs Spiel setzen", betonte der Hauptgeschäftsführer. Im Vergleich zu anderen Bundesländern sei man bei der Windkraft bereits weit vorangekommen. NRW wird in diesem Jahr mit der Ausweisung von 61.400 Hektar Windenergiebereichen das bundesweit vorgegebene Flächenziel von 1,8 Prozent bereits sieben Jahre früher erreichen.
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Hintergrund:
Der von CDU, SPD und Grüne vorgelegte Gesetzesentwurf zur besseren Steuerung der Windenergie soll über das Immissionsschutzgesetz nur sogenannte Anträge für Vorbescheide nach § 9 Abs. 1a BImSchG ausschließen. In diesen Fällen handelt es sich um vereinfachte planungsrechtliche Vorbescheide, bei denen keine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfindet. Nicht erfasst sind normale Anträge für Vorbescheide und Anträge für Vollbescheide. Damit müsste in NRW mindestens die Hälfte der vorliegenden Anträge genehmigt werden.
In NRW liegen nach Kenntnis des Städte- und Gemeindebundes NRW etwa 500 Vollanträge und 1000 Vorbescheidsanträge vor, davon etwa ein Viertel bis zu einem Drittel nach § 9 Abs. 1 BImSchG (normaler Vorbescheid). Der Rest betrifft Vorbescheide nach § 9 Abs. 1a BImSchG (vereinfachter Vorbescheid). Damit müssten 500 Vollanträge und mindestens 250 Vorbescheidsanträge außerhalb der Windenergiebereiche genehmigt werden.
In NRW sind aktuell 3670 Windenergieanlagen (WEA) in Betrieb. Allein im vergangenen Jahr wurden 676 WEA genehmigt.