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Kommunalfinanzen: Das Land bleibt echte Hilfen schuldig

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 21.03.2024

Strukturelle Unterfinanzierung beenden

Die Stimmung in den Städten und Gemeinden ist unverändert schlecht. Trotz erweiterter Spielräume im Haushaltsrecht stehen viele Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Solange das Land davor zurückscheut, die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen anzugehen, droht Städten und Gemeinden der Weg in die Haushaltssicherung.

„Schon seit mehr als 40 Jahren leben wir von der Substanz und sind immer mehr gezwungen zu improvisieren“, unterstrich Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW und Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort am Rande einer Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes in Düsseldorf. „Mit jeder Krise, mit jeder neuen Aufgabe wächst die Überforderung. Schon heute reicht es bei etlichen Gemeinden nicht einmal mehr für die Pflichtaufgaben, etwa in der Kita, in Schulen oder anderen Bereichen.“

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Bezahlkarte: Flächendeckende Einführung muss zügig erfolgen

Medieninformation,  20. März 2024

Vorstand des Landkreistags NRW

Düsseldorf – Die NRW-Landräte sprechen sich für die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte aus. Bürgerinnen und Bürger erwarten schnelle Umsetzung. 

„Dass die Landesregierung in Abstimmung mit den Kommunen die Bezahlkarte für Geflüchtete für ganz NRW einführen will, begrüßen wir ausdrücklich“, betont der Präsident des Landkreistags NRW, Landrat Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf). Die NRW-Landräte haben sich in ihrer jüngsten Vorstandssitzung einstimmig für die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen.

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Grundsteuer: Kommunen sollen für Versäumnisse des Landes geradestehen

 

Hauptgeschäftsführer Christof Sommer zur Ankündigung eines differenzierten gemeindlichen Hebesatzrechts

StGB NRW-Statement - Düsseldorf, 14.03.2024

NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk hat Medien gegenüber bestätigt, dass die Landesregierung die Einführung eines differenzierten gemeindlichen Hebesatzrechts für die Grundsteuer B umsetzen will – notfalls per Landesgesetz. Dies soll gegen den ausdrücklichen Willen der Kommunen geschehen.