Aktuelles

Steuerpläne des Bundes verschärfen kommunale Finanznot

Steuerpläne des Bundes verschärfen kommunale Finanznot

Steuerpläne des Bundes verschärfen kommunale Finanznot

Städte und Gemeinden in NRW befürchten starken Einbruch ihrer Einnahmen


 Am 4. Juni 2025 beschloss das Bundeskabinett Steuerentlastungen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Insbesondere die geplanten Sonderabschreibungen für Investitionen treffen die Kommunen unverhältnismäßig hart. „Wir schätzen, dass die Städte und Gemeinden nach den Plänen des Bundes bis ins Jahr 2029 rund 13,5 Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen werden. Bis 2028 verlieren die Kommunen sogar mehr Steuereinnahmen als Bund oder Länder. Für uns stellt das keine faire und angemessene Verteilung der Lasten dar“, mahnt Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, an. 

„Wir gehen davon aus, dass in den nächsten fünf Jahren allein die Kommunen in NRW Mindereinnahmen von mehr als drei Milliarden Euro verkraften müssen. Das verschärft die Finanznot von Städten und Gemeinden ungemein. Für viele kommunale Haushalte ist das nicht mehr zu verkraften. Eine Kompensation des Bundes ist daher dringendst geboten“, fordert Landscheidt. 

Die aktuelle Mai-Steuerschätzung hatte kürzlich offengelegt, dass die Kommunen in den Jahren 2025-2029 bereits mit steuerlichen Mindereinnahmen in Höhe von ca. 27 Milliarden Euro rechnen müssen. „Viele Kommunen befinden sich in einer historisch schwierigen Finanzlage. Wenn jetzt unter anderem durch den sogenannten ‚Investitionsbooster‘ Einnahmen weiter einbrechen, dann droht Handlungsunfähigkeit auf kommunaler Ebene“, ordnet Landscheidt ein. 

Grundsätzlich begrüßt Landscheidt den Willen der Bundesregierung, die Konjunktur in Deutschland anzuschieben. Allerdings dürften die Maßnahmen die Kommunen nicht belasten. „Das Prinzip ‚Wer bestellt, bezahlt‘, welches so im Koalitionsvertrag von Union und SPD klar formuliert ist, bedeutet hier: ,Wer Wohltaten zu Lasten Dritter verteilt, ist zur Kompensation verpflichtet.‘ Der Bund muss also dafür sorgen, dass den Städten und Gemeinden die steuerlichen Mindereinnahmen unbürokratisch ausgeglichen werden. Das heißt ebenfalls, dass Geld zusätzlich zum Sondervermögen fließen muss. Denn das Sondervermögen möchten wir angesichts des Investitionsrückstands von mindestens 50 Milliarden Euro in NRW selbstverständlich zweckgebunden einsetzen“, erläutert Landscheidt. 

Related Articles