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Mehr Handlungsspielraum für Vereine: Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht treten 2026 in Kraft

Mehr Handlungsspielraum für Vereine: Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht treten 2026 in Kraft

Ab 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen spürbare Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht, die das Ehrenamt entlasten und Vereinen mehr Flexibilität verschaffen. Ziel der Reformen ist es, Bürokratie abzubauen, die finanzielle Planung zu erleichtern und ehrenamtliches Engagement sichtbarer zu machen.

Kernpunkte der Änderungen betreffen die finanzielle Handhabung gemeinnütziger Organisationen: Die Freigrenze für die zeitnahe Mittelverwendung wird von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben. Vereine mit Einnahmen bis zu dieser Höhe sind künftig von der Pflicht befreit, Mittel kurzfristig einzusetzen. Gleichzeitig steigt die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften auf 50.000 Euro, wodurch viele Vereine künftig keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer mehr zahlen müssen.

Darüber hinaus können gemeinnützige Organisationen unbegrenzt Mittel für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen, etwa auf Vereinsheimen, Sport- oder Reithallen. Investitionen, laufender Betrieb und unvermeidbare Verluste gefährden die Gemeinnützigkeit nicht.

Die Reformen berücksichtigen auch die persönliche Anerkennung des Engagements. So steigt die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Damit kann ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei vergütet werden, was insbesondere kleine Initiativen und Vereine unterstützt.

Zusätzlich bietet das Land unter dem Motto „Sichtbar engagiert: Mehr Reichweite fürs Ehrenamt“ eine kostenfreie Weiterbildungsreihe für Vereine an. Ziel ist es, Initiativen darin zu unterstützen, ihre Arbeit wirkungsvoll nach außen zu tragen und neue Mitglieder zu gewinnen.

Die Zugangsvoraussetzungen für die Ehrenamtskarte werden ebenfalls gesenkt. Künftig können mehr ehrenamtlich Engagierte von Vergünstigungen profitieren, etwa in Schwimmbädern, Museen oder bei kulturellen Angeboten. Bereits über 80.000 Menschen im Land haben die Ehrenamtskarte erhalten; 335 Städte und Gemeinden sind an der Initiative beteiligt.

Die Reformen eröffnen den Vereinen in Nordrhein-Westfalen neue Möglichkeiten, Projekte nachhaltig zu finanzieren, Bürokratie zu reduzieren und das bürgerschaftliche Engagement in den Kommunen langfristig zu stärken.

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