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„Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“: Landesregierung bringt größtes Investitionspaket der Landesgeschichte auf den Weg

„Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“: Landesregierung bringt größtes Investitionspaket der Landesgeschichte auf den Weg

Ministerpräsident Wüst: In den nächsten zwölf Jahren stellen wir über 30 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Fast 70 Prozent davon werden in

die kommunale Infrastruktur fließen, vor allem in Bildung und Betreuung

 
Mit dem „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ hat die Landesregierung das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm in der Geschichte des Landes auf den Weg gebracht. In den nächsten zwölf Jahren sieht der Plan Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor. Davon entfallen 21,3 Milliarden Euro auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, was einem kommunalen Anteil von rund 68 Prozent entspricht. Knapp 10 Milliarden Euro investiert das Land in seine Infrastruktur.

Zusätzlich garantiert die Landesregierung den Kommunen die Höhe der GFG-Investitionspauschalen für die nächsten 12 Jahre und damit weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln. Sollten die Steuereinnahmen in Nordrhein-Westfalen sinken, würden die Pauschalen aus Mitteln des Landeshaushalts aufgestockt. Zudem entlastet die Landesregierung die Kommunen durch die landesseitige anteilige Übernahme kommunaler Altschulden.

Ministerpräsident Hendrik Wüst hat am Dienstag, 21. Oktober 2025, gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, Finanzminister Marcus Optendrenk und Kommunalministerin Ina Scharrenbach den „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ vorgestellt.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Heute ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung gibt heute gegenüber den Kommunen und allen Menschen unseres Landes eine beispiellose Investitionsgarantie ab. In den nächsten 12 Jahren investieren wir über 30 Milliarden Euro: in Kitas, Schulen und Universitäten, Straßen und Brücken, Krankenhäuser und Sportanlagen. Das ist ein in der Geschichte unseres Landes bisher nie da gewesenes Programm für Investitionen in unsere Infrastruktur. 21,3 Milliarden Euro und damit fast 70 Prozent der Investitionsmittel gehen an unsere Kommunen. Nordrhein-Westfalen ist ein lebenswertes und ein starkes Land. Damit das so bleibt, setzt die Landesregierung seit Jahren klare Schwerpunkte im politischen Handeln und bei den Investitionen. Wahr ist aber auch, dass in den vergangenen Jahrzehnten viele notwendige Investitionen nicht erfolgt sind. Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur gehen wird den enormen Investitionsstau in unserem Land jetzt an. Auf die Mittel aus dem Sondervermögen satteln wir garantierte Landesmittel drauf, um noch mehr zu schaffen. Zusätzlich garantieren wir unseren Städten und Gemeinden über die nächsten 12 Jahre die Höhe der Investitionspauschalen im Gemeindefinanzierungsgesetz und damit weitere 27 Milliarden Euro. Durch die anteilige Übernahme der kommunalen Altschulden entlasten wir unsere Kommunen zusätzlich und verschaffen ihnen neue Spielräume. So sorgen wir für sichtbare Verbesserungen vor Ort und ein Jahrzehnt der Planungssicherheit.“

 

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: „Nordrhein-Westfalen hat sich dafür eingesetzt, dass die Mittel flexibel und praxisnah eingesetzt werden können – dort, wo sie den Menschen konkret zugutekommen. Land und Kommunen wissen am besten, welche Investitionen vor Ort gebraucht werden. Mit der jetzt gefundenen Lösung haben wir die Grundlage geschaffen, damit beide zielgerichtet handeln können, statt sich an starre Vorgaben zu binden.“

 

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan setzt die Landesregierung einen weiteren stabilen Grundpfeiler für handlungsfähige und starke Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Zusammen mit der Altschuldenlösung und dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 werden finanzielle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die kommunale Infrastruktur modern und sicher gestaltet werden kann.“

Mit dem Nordrhein-Westfalen-Plan garantiert die Landesregierung, dass in Nordrhein-Westfalen in den kommenden zwölf Jahren insgesamt mindestens rund 60 Milliarden Euro in die Infrastruktur nah am Menschen investiert werden. Rund 50 Milliarden davon werden den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

„Der Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ im Detail

Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro in den nächsten zwölf Jahren vor. 

21,3 Milliarden Euro (68,3 %) davon gehen an die Kommunen. Ziel bei der Mittelbereitstellung ist, eine möglichst schnelle, zielgenaue und bürokratiearme Verwendung des Geldes zu ermöglichen. Deshalb werden vom kommunalen Anteil 10 Milliarden Euro über Pauschalen weitergebenen. Hiervon profitiert jede einzelne Kommune. Die Mittel stehen sofort und unbürokratisch zur Verfügung. Der klare Investitionsschwerpunkt liegt hier im Bereich Bildung und Betreuung. 5 Mrd. davon sollen für Kitas, Schulen und den Ganztag verwendet werden. 2 Mrd. Euro sollen für die (energetische) Sanierung von bestehenden kommunalen Liegenschaften und Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden. Außerdem können die pauschalen Mittel für Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Brücken, Radwege), ÖPNV-Infrastruktur, Digitalisierung, Sport, öffentliche Sicherheit und Krisenresilienz verwendet werden. Auch freie Träger – etwa Hilfsorganisationen oder Sportvereine – können davon profitieren.

Im Umfang von 3,4 Mrd. Euro werden gezielt neue, sachspezifische Förderprogramme aufgelegt, die ausschließlich den Kommunen zugutekommen. Hintergrund ist, dass manche Bedarfe örtlich unterschiedlich ausgeprägt sind – etwa für Schwimmbäder oder Straßenbrücken. Hier kann ein Förderprogramm zielgerichteter helfen.

Darüber hinaus können die Kommunen, wenn sie Träger von Krankenhäusern oder Kitas sind, von weiteren speziellen Maßnahmen profitieren – in einer Größenordnung von weiteren rund 700 Mio. Euro. 

Zudem werden Mittel des Landes wie schon im Haushalt 2025 in den Folgejahren aus dem Haushalt freiwillig bereitgestellt, um Fördermittel zu Gunsten der Kommunen zu verstetigen und zu garantieren. Über die schon genannten Punkte hinaus umfasst dies 7,2 Mrd. Euro insbesondere für den Hochwasserschutz, den ÖPNV, die Nahmobilität und den Gigabit-Ausbau.

Etwa 10 Mrd. Euro sind für Investitionen des Landes vorgesehen. Die Investitionsschwerpunkte in der Landesinfrastruktur sind vor allem der Bereich Bildung und Betreuung (einschließlich Digitalisierung von Schulen) sowie die Verkehrsinfrastruktur. Zudem wird in Krankenhäuser, die wirtschaftliche Entwicklung und die Digitalisierung investiert. Eine Evaluation der Investitionsprogramme für die Landesinfrastruktur ist nach vier Jahren vorgesehen.

Zur Finanzierung des Nordrhein-Westfalen-Plans greift das Land zurück auf

  • den Anteil Nordrhein-Westfalens am Infrastruktursondervermögen (21,1 Milliarden Euro),
  • die Kompensationsmittel des Bundes für das Investitionssofortprogramm (1,68 Milliarden Euro) und
  • Haushaltsmittel des Landes, die wie schon im Haushalt 2025 in den Folgejahren freiwillig bereitgestellt werden, um Fördermittel insbesondere zu Gunsten der Kommunen zu garantieren (8,4 Milliarden Euro).

Die GFG-Investitionspauschalen für die nächsten 12 Jahre (weitere 27,6 Milliarden Euro an Investitionsmitteln) werden wie üblich aus dem Steuerverbund gezahlt.

50 Prozent des gemeldeten und geprüften Gesamtvolumens der übermäßigen kommunalen Altschulden zum Stichtag 31.12.2023 werden in die Schuld des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Damit wird eine Milliarden-Entlastung der kommunalen Familie erfolgen. Die zukünftig dem Land entstehenden Finanzierungslasten werden aus dem Haushalt mit 250 Mio. Euro pro Jahr finanziert. 

Hintergrund Sondervermögen

Das Sondervermögen des Bundes beträgt aktuell bis zu 500 Milliarden Euro und ist auf zwölf Jahre angelegt. Davon sind 100 Milliarden Euro für Investitionen der Länder und Kommunen vorgesehen, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands zu stärken und dringend notwendige Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen. Die Finanzmittel sollen in den kommenden Jahren gezielt in den Ausbau und die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur fließen. Die Mittel des Sondervermögens werden nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt, der unter anderem Einwohnerzahl, Fläche und Steueraufkommen der einzelnen Länder berücksichtigt. Ziel dieser Verteilung ist es, eine faire und bedarfsgerechte Mittelzuweisung sicherzustellen und den unterschiedlichen strukturellen Herausforderungen in den Ländern Rechnung zu tragen.

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