Grundsteuer: Kommunen sollen für Versäumnisse des Landes geradestehen
Hauptgeschäftsführer Christof Sommer zur Ankündigung eines differenzierten gemeindlichen Hebesatzrechts
StGB NRW-Statement - Düsseldorf, 14.03.2024
NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk hat Medien gegenüber bestätigt, dass die Landesregierung die Einführung eines differenzierten gemeindlichen Hebesatzrechts für die Grundsteuer B umsetzen will – notfalls per Landesgesetz. Dies soll gegen den ausdrücklichen Willen der Kommunen geschehen.