Zensus 2022: Zehn Prozent der NRW-Bürgerinnen und Bürger hatten im Mai 2022 neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit
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Die meisten Doppelstaatler besaßen neben der deutschen die polnische
Staatangehörigkeit.
Düsseldorf (IT.NRW). Zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 lebten rund 1 731 000 Bürgerinnen und Bürger in NRW, die neben der deutschen noch mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besaßen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das knapp 10 Prozent der Bevölkerung. Von den Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit hatten die meisten sowohl die deutsche als auch die polnische Staatsangehörigkeit (20,3 Prozent), gefolgt von den Kombinationen deutsch-türkisch (17,3 Prozent) und deutsch-russisch (9,9 Prozent).
Höchster Anteil insgesamt in Lüdenscheid und Hagen
Lüdenscheid und Hagen wiesen mit 18,2 bzw. 16,9 Prozent die höchsten Anteile an Personen mit deutsch-ausländischer Staatsangehörigkeit auf. Dagegen besaßen lediglich zwei Prozent der Bevölkerung in der Stadt Monschau und der Gemeinde Heiden die deutsche und mindestens eine andere Staatangehörigkeit.
Sendenhorst bei deutsch-polnischer Staatsangehörigkeit top –
Werdohl bei deutsch-türkischer
Regional unterschiedlich verteilt waren auch die Staatsangehörigkeitskombinationen: Der Anteil mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit war in Sendenhorstmit 47,7 Prozent am höchsten. Anteilsmäßig die meisten Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler mit deutsch-türkischer Staatsangehörigkeit waren in Werdohl (50 Prozent) festzustellen.
Selfkant mit über 62 Prozent deutsch-niederländischer
Staatsangehörigkeit
NRW-weit gab es nur etwa 31 400 Personen mit der deutschen und der niederländischen Staatsangehörigkeit. Hier zeigt sich aber, dass in grenznahen Orten diese Kombination häufig den mit Abstand höchsten Anteil darstellt. Den Spitzenwert hat Selfkant inne, wo 62,1 Prozent aller Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler in Besitz des deutschen und des niederländischen Ausweises waren.
Die Datenbasis für die Ermittlung der Personen mit doppelter
Staatsangehörigkeit sind die Melderegister zum Stand 15. Mai 2022.