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NRW: Seit 2013 ist der Anteil der unter dreijährigen Kinder in Kindertagesbetreuung um elf Prozentpunkte gestiegen

NRW: Seit 2013 ist der Anteil der unter dreijährigen Kinder in Kindertagesbetreuung um elf Prozentpunkte gestiegen

In allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW ist ein Anstieg der Kindestagesbetreuung festzustellen. Höchster Anstieg im Kreis Steinfurt mit +19,4 Prozent.

Kinderbetreuung, Betreuungsquoten

Thematisch zugehörige Infografiken und/oder -tabellen finden Sie – sofern vorhanden – in der Onlineversion der Pressemitteilung unter https://www.it.nrw/nrw-seit-2013-ist-der-anteil-der-unter-dreijaehrigen-kinder-kindertagesbetreuung-um-elf-126636


Düsseldorf (IT.NRW). Der Anteil der unter dreijährigen in Kindertagesbetreuung ist in Nordrhein-Westfalen seit 2013 von 20,0 Prozent auf 31,0 Prozent angestiegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt zu Beginn des neuen Kindergartenjahres mitteilt, war in allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW von 2013 bis 2023 ein Anstieg der Kindertagesbetreuung festzustellen. Am größten war der Zuwachs im Kreis Steinfurt mit +19,4 Prozentpunkten (Betreuungsquote 2023: 39,4 Prozent), am geringsten fiel er in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen mit +1,7 Prozentpunkten aus Betreuungsquote 2023: 18,1 Prozent).

Mecklenburg-Vorpommern führt das Ranking der Bundesländer mit einer Betreuungsquote von über 59 Prozent an

Im deutschlandweiten Vergleich war die Betreuungsquote 2023 in Mecklenburg-Vorpommern mit 59,2 Prozent am höchsten, während sie in Bremen mit 30,7 Prozent am niedrigsten lag. NRW belegte mit 31,0 Prozent Platz 14 unter allen Bundesländern.

Im Statistikportal(https://www.statistikportal.de/de/kindertagesbetreuung-deutschland) stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die regionale Entwicklung der Betreuungsquoten der unter dreiährigen und 3- bis 5-Jährigen der vergangenen zehn Jahre deutschlandweit dar.

Betreuungsquoten in Ostdeutschland höher als in Westdeutschland

Ein Blick auf die Entwicklungen der Jahre 2013 bis 2023 zeigt, dass Schleswig-Holstein mit +11,8 Prozentpunkten den größten Anstieg der Betreuungsquote zu verzeichnen hatte. NRW kam mit einem Anstieg von 11,0 Prozentpunkten auf Platz drei. In Sachsen-Anhalt stieg die Betreuungsquote dagegen nur um 0,8 Prozentpunkte an, was bundesweit der geringste Anstieg war. Ergänzend ist jedoch zu sagen, dass Sachsen-Anhalt mit einer Betreuungsquote von 59,0 Prozent, bereits das zweithöchste bundesweite Kindertagesbetreuungsniveau aufwies.
Generell ist festzustellen, dass die Betreuungsquoten in Ostdeutschland mit 55,7 Prozent mehr als 20 Prozentpunkte höher lagen als in Westdeutschland mit 34,6 Prozent. Seit 2013 ist jedoch in Westdeutschland mit +8,4 Prozentpunkten ein stärkerer positiver Trend zu verzeichnen als in Ostdeutschland mit +4,0 Prozentpunkten.

Mehr als 90 Prozent aller Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland verzeichnete eine positive Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren

Im bundesweiten regionalen Vergleich lagen 2023 die kreisfreie Stadt Rostock Mecklenburg-Vorpommern), der Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt) und der Landkreis Wittenberg (Sachsen-Anhalt) mit jeweils 63,3 Prozent an der Spitze der U3 Betreuungsquoten 2023. Am niedrigsten war die Quote mit 15,7 Prozent in der kreisfreien Stadt Frankenthal (Rheinland-Pfalz). Die größten Zuwächse in Prozentpunkten von 2013 bis 2023 wiesen dagegen der Kreis Steinfurt in NRW (+19,4 Prozentpunkte), der Kreis Coesfeld in NRW (+19,0 Prozentpunkte) und der Landkreis Emsland in Niedersachsen (+17,7 Prozentpunkte) auf. Im Landkreis Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) hingegen ging die Quote um 7,9 Prozentpunkte bundesweit am stärksten zurück. Insgesamt wiesen 381 der insgesamt 400 Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland eine positive Entwicklung auf.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass es sich bei den vorliegenden Zahlen um eine rückblickende Stichtagsbetrachtung (1. März 2023) handelt, bei der die Zahl der betreuten Kinder (und nicht die der vorhandenen Plätze) ermittelt wurde. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht seit dem 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Ein Rechtsanspruch
auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung besteht ab Vollendung des dritten
Lebensjahres.

In den Daten der Kindertagesbetreuung ist die Betreuung sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in öffentlich geförderter Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter) zusammengefasst.

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)

Die regionalen Daten zum Thema Kindertagesbetreuung finden Sie in unserem Angebot der Regionaldatenbank Deutschland: https://www.regionalstatistik.de/genesis/online/statistic/22543

 Weitere interessante Karten zum Thema finden Sie im Regionalatlas Deutschland:
https://regionalatlas.statistikportal.de/?BL=DE&TB=TB3&TCode=AI003-&ICode=AI0301&LYR=K&scl=4622324&E=597187&N=5674902&Jhr=2023

 

Quelle : www.itt.nrw

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