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Finanzausschuss des LKT NRW warnt vor Halbierung der Bundesmittel für Flucht und Migration

Finanzausschuss des LKT NRW warnt vor Halbierung der Bundesmittel für Flucht und Migration

Medieninformation,06. Juni 2024

Flüchtlingsfinanzierung

Finanzausschuss des LKT NRW warnt vor Halbierung der Bundesmittel für Flucht und Migration

Warendorf – Der Finanzausschuss des LKT NRW kritisiert die zu niedrige Bundesbeteiligung an der Flüchtlingsfinanzierung für 2024. Zudem müsse das Land die gekürzten Bundesmittel vollständig an die NRW-Kommunen weiterleiten.

Angesichts der weiter steigenden Flüchtlingszahlen in den Kommunen warnte der Finanzausschuss des Landkreistags NRW (LKT NRW) in seiner Sitzung im Kreis Warendorf vor einer Halbierung der Bundesmittel für Flucht und Migration: „Obwohl die Zahl der Flüchtlinge in den Kommunen weiter ansteigt, stellt der Bund für 2024 viel weniger Geld zur Verfügung, um die Unterbringung und die Versorgung vor Ort zu finanzieren“, kritisierte der Ausschussvorsitzende, Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier.

2023 hatte der Bund insgesamt 3,75 Milliarden Euro an die Länder für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten ausgezahlt. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom November 2023 sind es in 2024 lediglich 1,75 Milliarden Euro. Erst für das Jahr 2025 ist eine mögliche Nachzahlung für das laufende Jahr vorgesehen, wobei der Bund mehrere Entlastungsgründe für die flüchtlingsbezogenen Kosten unterstellt, die aber in der Realität der Kommunalhaushalte nicht eingetreten sind.

„Die Belastungsgrenze der Kommunen ist schon längst erreicht, der Bund darf die Probleme nicht weiter schönrechnen“, forderte Grüttemeier. „Die Kosten entstehen jetzt und müssen jetzt von den Kommunen getragen werden“.

Im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz am 20. Juni 2024 forderte der Finanzausschuss des LKT NRW daher eine Erhöhung der bisher zugesagten Bundesmittel für Flucht und Migration. „Der Bund muss die Hilfen für Flucht und Migration an die Realität vor Ort anpassen. Das bedeutet konkret, dass die Kommunen eine Kostenerstattung für Geflüchtete mindestens in der gleichen Höhe wie 2023 benötigen“, forderte Grüttemeier. Denn die Anzahl der Geflüchteten steige von Monat zu Monat, so dass die Aufwendungen auf einer immer höheren Basiszahl beruhten.

Der Finanzausschuss des LKT NRW nahm auch die Landesregierung in die Pflicht: „Das Land muss die Bundesmittel uneingeschränkt und in vollem Umfang an die Kommunen weiterleiten“, forderte Grüttemeier. Dies gelte angesichts der für dieses Jahr deutlich abgesenkten Bundesbeteiligung umso mehr. „Die Kommunen übernehmen den Hauptteil der Anstrengungen, um Geflüchtete unterzubringen, zu versorgen sowie in Schule, Beruf und Gesellschaft zu integrieren. Dafür müssen Bund und Land hinreichende Mittel bereitstellen.“

Quelle: www.lkt-nrw.de

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