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Altschuldenentlastung: Ein wichtiger Schritt – Kommunale Finanzausstattung muss dauerhaft verbessert werden

Altschuldenentlastung: Ein wichtiger Schritt – Kommunale Finanzausstattung muss dauerhaft verbessert werden

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU des Landes Nordrhein-Westfalen (KPV/NRW) begrüßt den von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung vorgestellten Gesetzentwurf der Landesregierung zur Entlastung der Kommunen von übermäßigen Altschulden. Damit wird ein zentraler Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und ein konkreter Fahrplan für die finanzielle Entlastung der Städte, Gemeinden und Kreise in NRW geschaffen. 

„Die von vorgesehene Unterstützung des Landes ist ein bedeutender Schritt, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern. Viele unserer Kommunen leiden seit Jahren unter einer erdrückenden Schuldenlast, die ihre Gestaltungsmöglichkeiten massiv einschränkt. Die Landesregierung setzt mit diesem Entschuldungsprogramm ein klares Zeichen für die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden“, erklärt Thomas Hunsteger-Petermann, Landesvorsitzender der KPV/NRW. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 50 Prozent der als übermäßig geltenden kommunalen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung übernimmt. Dafür stellt die Landesregierung eine viertel Milliarde Euro pro Jahr bereit. Besonders hochverschuldete Kommunen werden gezielt entlastet, um ihnen wieder finanziellen Spielraum zu verschaffen. 

Darüber hinaus fordert die KPV/NRW eine Beteiligung des Bundes. an der Altschuldenlösung. „Der Bund darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen. Er muss sich an der Entlastung der Kommunen beteiligen, insbesondere weil viele kommunale Schulden aus Aufgaben resultieren, die auf Bundesebene beschlossen wurden“, so der KPV-Landeschef.

„Die Entschuldung ist jedoch nur ein Teil der Lösung. Damit unsere Kommunen dauerhaft wirtschaftlich stabil bleiben, muss die kommunale Finanzausstattung insgesamt verbessert werden. Es braucht eine strukturelle Stärkung der kommunalen Einnahmen und Entlastung bei den Ausgaben“, betont Hunsteger-Petermann abschließend.

Die KPV/NRW wird den weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Kommunen in NRW langfristig gestärkt werden. 

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