
NRW beschließt Reformpaket für die Kommunen
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 9. Juli 2025 den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Drucksache 18/13836) mit dem dazugehörigen Änderungsantrag (Drucksache 18/14712) verabschiedet.
Damit wird das Kommunalverfassungsrecht umfassend modernisiert – vor allem mit Blick auf die Kommunalwahl 2025 und die langfristige Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Das Ziel ist eine handlungsfähigere, bürgernähere und effizientere Kommunalpolitik.
KPV/NRW war an diesem Reformprozess maßgeblich beteiligt.
Viele der jetzt beschlossenen Verbesserungen gehen auf Impulse aus der kommunalen Praxis zurück, die über die Kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU, Grünen, SPD und FDP in den Gesetzgebungsprozess eingespeist wurden. Gerade deshalb spiegelt das neue Gesetz zentrale Anliegen der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger wider.
Kernstück ist eine deutliche Stärkung der kommunalen Demokratie.
Sie können die geführte Debatte im Plenum unter folgendem Link in der Mediathek des Landtages ca. ab Stunde 10 ansehen:
https://www.landtag.nrw.de/home/mediathek/video.html?kid=7dd6e633-457f-4e43-943c-8848ed810239
Hier geht es zum Gesetzesentwurf:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13836.pdf
Hier zum Änderungsantrag:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-14712.pdf