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Grundsteuer muss stabil sein, aufkommensneutrale Hebesätze geben Orientierung

20. Juni 2024
 
Statement von Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, zur Empfehlung des 
Landes für aufkommensneutrale Hebesätze bei der Grundsteuer:
 
„Die Städte sind auf eine stabile Grundsteuer angewiesen. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden. Mit den heutigen Empfehlungen des Landes für aufkommensneutrale Hebesätze haben die Städte eine erste vorläufige Orientierung, wie die Hebesätze zum 1. Januar 2025 angepasst werden müssen. Das begrüßen wir. Auch Vergleiche zwischen den Kommunen werden so möglich.

Wir werden uns die Berechnungen des Landes jetzt ansehen. Endgültig werden die Städte die Hebesatze aber erst festlegen können, wenn die Finanzämter alle Grundstücke bewertet haben. 
 
Die Städte brauchen die Grundsteuer, um Kinderbetreuung, Schulen, den öffentlichen Nahverkehr, Kultur oder Vereine zu finanzieren. Die rund 4 Milliarden Euro aus der Grundsteuer in NRW sind entscheidend, damit das Zusammenleben in unseren Städten funktioniert.
 
Klar ist aber auch unsere Position zu dem von der Landesregierung vorgeschlagenen Weg für differenzierte Hebesätze für Geschäfts- und Wohngrundstücke. Diese differenzierten Hebesätze lehnen wir ab. Sie sind kein rechtssicheres Instrument, um die Lastenverschiebung hin zu Wohngrundstücken zu verhindern. Die rechtlichen Unsicherheiten wären groß, denn jeder differenzierte Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden. Das ist bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern ein viel zu großes Risiko. Wir weisen seit über zwei Jahren daraufhin, dass das Land einmal die Messzahl für Geschäftsgrundstücke anheben und so die systematischen Mehrbelastungen für Wohnimmobilien selbst verhindern könnte. Genauso haben es Sachsen, das Saarland und das Land Berlin gemacht.“

Quelle: www.staedtetag.de 

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