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Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Urteil über die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verkündet und die bestehende Regelung als verfassungswidrig bewertet. Die Basis für die Berechnung muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll dann eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase MdB: „Die Grundsteuer ist für die Kommunen unverzichtbar und mit einem Aufkommen von rund 13 Mrd. Euro insgesamt eine erhebliche Einnahmequelle.

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Von Ariane Mohl

In deutlichen Worten kritisiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund den Vorschlag, ein solidarisches Grundeinkommen einzuführen. Das dahinter stehende Konzept sei weder finanzierbar noch zielführend. Es bestehe die Gefahr, dass reguläre Jobs verdrängt werden. Auch die anderen kommunalen Spitzenverbände haben sich in die hitzige Debatte eingeschaltet.

Am von mehreren SPD-Politikern ins Spiel gebrachten solidarischen Grundeinkommen scheiden sich die Geister. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) betonte auf Nachfrage von DNK, dass es aufgrund der hohen Zahl an Langzeitarbeitslosen zwar akuten Handlungsbedarf gebe.

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Wasserversorger in Nordrhein-Westfalen haben jetzt Rechtssicherheit bei den Aufwendungen für Löschwasser. Grundsätzlich können sie in die Wasserpreiskalkulation einfließen.

Wenn’s brennt, muss Wasser zur Verfügung stehen. Die Kommunen sind hier in der Pflicht. Bislang war es vielerorts jedoch so, dass zwar die Wasserversorgung an ein entsprechendes Unternehmen übertragen, bezüglich der Kosten für Löschwasser aber keine vertragliche Regelung getroffen wurde. Da aber die Wassermenge zum Löschen von Bränden oder dem Kühlen gefährdeter Gebäude im Ernstfall erheblich ist, muss deren Verfügbarkeit großer Wassermengen durch Bevorratung und den Unterhalt eines Hydrantennetzes sichergestellt werden.

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Düsseldorf (IT.NRW). Ende Juni 2017 lebten in Nordrhein-Westfalen 17 894 182 Menschen; davon waren 50,9 Prozent weiblich. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, war die
Bevölkerungszahl damit um 4 082 Einwohner (+0,02 Prozent) höher als am 31. Dezember 2016 und um 18 369 Einwohner (+0,10 Prozent) höher als ein Jahr zuvor (Stichtag 30. Juni 2016).

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Minister Pinkwart: Wirtschaftliche Erholung setzt sich fort, braucht aber noch mehr Dynamik

Der Aufschwung in Nordrhein-Westfalen hat sich im vergangenen Jahr fortgesetzt. Nach einer vorgelegten ersten Schätzung des „Arbeitskreis Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung der Länder“ wuchs die Wirtschaft des Landes 2017 im Vergleich zum Vorjahr preisbereinigt um 1,7 Prozent.

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