10. April 2018
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Grundsteuer nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die seit Jahrzehnten veralteten Grundstücks-Werte dürfen nur noch übergangsweise höchstens bis zum Ende 2024 verwendet werden. Vorher, bis zum 31. Dezember 2019, müssen Bund und Länder die Grundsteuer neu regeln. Dazu sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy:
„Was lange zu erwarten war, ist jetzt eingetreten: Die Grundsteuer ist in der bisherigen Form unvereinbar mit dem Grundgesetz. Jahrelang haben die Kommunen eine Reform gefordert, jetzt werden Bund und Länder vom Verfassungsgericht dazu verpflichtet. Die Städte appellieren dringend an die Bundesregierung und die Länder, die gewährte knappe Frist zu nutzen. Sie müssen sehr zügig eine neue gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer schaffen und danach alle Grundstücke neu bewerten. Nur so können die jährlich 14 Milliarden Euro Steuereinnahmen der Kommunen gesichert werden.
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