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23. Februar 2022

Appell für Volksfeste unter Coronabedingungen

Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Schaustellerbund rufen dazu auf, dass Schausteller, Veranstalter und örtliche Behörden gemeinsam mit Augenmaß und guten Konzepten Volksfeste, Märkte, Stadt- und Schützenfeste unter Coronabedingungen ermöglichen. Mit gemeinsamem Willen schaffen wir die Voraussetzungen, attraktive Feste und Kirmessen jederzeit durchführen zu können. Die Veranstaltungen des vergangenen Jahres haben das bewiesen.

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Münster (lwl). Es ist der größte Haushalt seit Bestehen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL): Für das Jahr 2022 hat die LWL-Landschaftsversammlung mit großer Mehrheit am Donnerstag (27.1.) in Münster den Haushalt mit einem Ausgabenvolumen von insgesamt rund 3,7 Mrd. Euro verabschiedet. Das bedeutet für die 27 Kreise und kreisfreien Städte in Westfalen-Lippe: Der LWL lässt den Hebesatz zur Landschaftsumlage nur moderat ansteigen: von 15,4 Prozent im Jahr 2021 auf nunmehr 15,55 Prozent im Jahr 2022.

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Achtung Redaktionen: Mehr Informationen zur Person des neuen LWL-Direktors finden Sie hier:

https://www.lwl.org/de/LWL/Der_LWL/newsroom/dossiers/zur-person-dr-georg-lunemann/

Münster (lwl). Der neue Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) heißt Dr. Georg Lunemann. Die Abgeordneten der LWL-Landschaftsversammlung wählten Lunemann am Donnerstag (27.1.) in Münster mit großer Mehrheit zum Chef der 18.000 Beschäftigten im Kommunalverband. Lunemann ist zur Zeit Kämmerer und Erster Landesrat des LWL, zuständig für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Klimaschutz. Der 54-Jährige wird sein neues Amt, in das er für acht Jahre gewählt ist, am 1. Juli antreten. Er folgt auf den jetzigen Direktor Matthias Löb, dessen Amtszeit am 30. Juni endet.

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 Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung Die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen ist kein Selbstläufer. Eine neue Difu-Arbeitshilfe bietet Muster, Tipps und Hinweise für eine zweckmäßige und rechtssichere Verfahrensgestaltung.

Eine effektive und rechtssichere Gestaltung des Verfahrens bei Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen ist kein Selbstläufer. Es gilt, in einem gut strukturierten und möglichst schlanken Verfahren zu rechtswirksamen Bebauungsplänen zu kommen. Dazu bedarf es einer guten Wissensgrundlage und einer zielgerichteten Herangehensweise – im besten Fall jeweils gestützt durch umfangreiche Praxiserfahrung. Dieses Erfordernis ist in der neuen Difu-Arbeitshilfe berücksichtigt: Äußerst erfahrene Fachleute, die auch in der Wissensvermittlung tätig sind, geben darin ihre vielfach erprobten praktischen „Tipps und Tricks“ und somit ihr wertvolles Wissen weiter.

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