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„Land und Kommunen haben manches gemeinsam vorangebracht – Große Baustellen bleiben: Lösung bei Altschulden und Flüchtlingskosten dringend nötig“

Der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm, erklärt zu dem heute von Kommunalministerin Ina Scharrenbach vorgelegten Arbeitsbericht „Kommunalbilanz“:

„Land und Kommunen haben manches gemeinsam vorangebracht. Das ist auch unsere Aufgabe für die Menschen in unseren Städten. Wir finden es zum Beispiel richtig, dass die Landesregierung die Straßenausbaubeiträge nicht abgeschafft hat. Wir unterstützen das Landesprogramm „Digitale Modellregionen“. Oder die höhere Förderung von Stadttheatern und kommunalen Orchestern. Wir haben die Reform des Kinderbildungsgesetzes mitgetragen, auch wenn unsere Haushalte dadurch gewaltig belastet werden.

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200121 foto auszeichnung böckelühr21.01.2020

Schwerte. Seit Montagabend ist Heinrich Böckelühr Ehrenbürgermeister der Stadt Schwerte. In einer Sondersitzung des Rates überreichten Bürgermeister Dimitrios Axourgos und Ministerin Ina Scharrenbach dem ehemaligen Stadtoberhaupt in Anwesenheit von Ehrenringträgern und seiner Familie eine gerahmte Urkunde.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie noch einmal auf zwei Mandatsträgerkonferenzen des KPV-Bildungswerkes e. V. hinweisen.

Auf den Fachkonferenzen haben Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand über aktuelle kommunalpolitische Fragestellungen zu informieren. Ihre Zusage zu allen Fachkonferenzen hat die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW, Ina Scharrenbach, gegeben. Nach einem einführenden Vortrag durch die Ministerin besteht die Gelegenheit, zu einem intensiven Austausch.

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In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen – unter Vorsitz der Präsidentin Dr. Ricarda Brandts – heute Vormittag mit 4 zu 3 Richterstimmen entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt.

Besonders hinweisen möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf das Sondervotum der Verfassungsrichterin Prof. Dr. Daumer-Lieb sowie der Verfassungsrichter Professor Dr. Heusch und Dr. Röhl, die die Abschaffung der Stichwahlen nicht als verfassungswidrig ansehen.

Mit der Landesverfassung NRW vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung (auch abrufbar unter: https://www.vgh.nrw.de/aktuelles/pressemitteilungen/2019/22_191220/index.php).

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