Abschaffung der Stichwahlen verfassungswidrig - Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW am heutigen Vormittag
In dem von 83 Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen – unter Vorsitz der Präsidentin Dr. Ricarda Brandts – heute Vormittag mit 4 zu 3 Richterstimmen entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt.
Besonders hinweisen möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf das Sondervotum der Verfassungsrichterin Prof. Dr. Daumer-Lieb sowie der Verfassungsrichter Professor Dr. Heusch und Dr. Röhl, die die Abschaffung der Stichwahlen nicht als verfassungswidrig ansehen.
Mit der Landesverfassung NRW vereinbar ist hingegen die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung (auch abrufbar unter: https://www.vgh.nrw.de/aktuelles/pressemitteilungen/2019/22_191220/index.php).