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Umstellung der Gymnasien auf „G9“

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Das Schulministerium hat heute zentrale Ergebnisse der gutachterlichen Kostenfolgeabschätzung im Rahmen der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an öffentlichen Gymnasien („G9“) im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtages von Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

Staatssekretär Richter dankte den Gutachtern für ihre unter hohem Zeitdruck geleistete Arbeit. „Mit dem Gutachten liegt eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die weiteren Gespräche der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vor. Schon der bisherige Austausch verlief vertrauensvoll und konstruktiv“, betonte Richter. Gleichzeitig stellte er klar: „Es gibt keinen Automatismus zwischen Gutachten und der noch zu entwickelnden konkreten Belastungsausgleichsregelung. Das Land versteht sich aber in dieser zentralen bildungspolitischen Frage als fairer Partner der Kommunen. Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, dass der Landtag seine Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Umstellung auf „G9“ auf der Grundlage fundierter Erkenntnisse über die damit voraussichtlich verbundenen finanziellen Auswirkungen treffen kann.“

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Pressemitteilung des Deutschen Städtetages vom 9. Mai 2018

Finanzpolitik in Zeiten des Aufschwungs solide gestalten – Städte investieren in Infrastruktur

Die steigenden Steuereinnahmen bieten den Städten mehr Möglichkeiten für Investitionen, den Abbau von Altschulden und eine gewisse Vorsorge für schlechtere Zeiten. Verschiedene Risiken dürfen jedoch nicht ignoriert werden. Die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft ist angesichts drohender Handelszölle und protektionistischer Tendenzen unklar. Auch die Zukunft der Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen ist noch nicht gesichert. Und die Altschuldenproblematik wird durch die gute Konjunktur lediglich überdeckt, sie ist aber nicht gelöst. Der Deutsche Städtetag warnt deshalb anlässlich der Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung vor neuen Leistungsversprechen, die in schwierigeren konjunkturellen Zeiten nicht mehr finanzierbar sein werden.

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2. Mai 2018

Zu den heute im Bundeskabinett beschlossenen Änderungen des Grundgesetzes und zum Bundeshaushalt erklärt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:

„Wir begrüßen, wenn der Bund zukünftig die Bildungsinfrastruktur in allen Kommunen fördern kann. Der Schulbau ist für die Städte eine gewaltige Aufgabe, der sie sich ambitioniert stellen: viele Schulen müssen digital ausgestattet und aufgrund steigender Schülerzahlen ausgebaut sowie für den Ganztag und die Inklusion hergerichtet werden. Die Situation in den Städten ist hierbei durchaus unterschiedlich. Deshalb ist eine regional ausdifferenzierte Förderung wichtig.

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„Die Städte begrüßen den Kabinettsbeschluss der Landesregierung, den Kommunen möglichst nur noch anerkannte Flüchtlinge und Menschen mit guter Bleibeperspektive zuzuweisen. Das verbessert die Möglichkeiten, diese Menschen
in den Städten gut zu integrieren. Damit wird eine zentrale Forderung des Städtetages NRW erfüllt. Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive sollen nach Plänen des Landes bis zu zwei Jahre in den Landeseinrichtungen verbleiben können und nicht auf die Kommunen verteilt werden. Das Land kann diese Asylsuchenden so bei ihrer freiwilligen Ausreise beraten oder leichter ihre Rückführung organisieren. Deshalb ist es richtig, dass das Land die Zuständigkeiten für die Rückführungen nun schrittweise zentralisieren will. Es kommt nun sehr darauf an, dass der Asyl-Stufenplan der Landesregierung zügig umgesetzt wird.“

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