Schulministerium stellt Gutachten zur Kostenfolgeabschätzung im Landtag vor
Umstellung der Gymnasien auf „G9“
Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:
Das Schulministerium hat heute zentrale Ergebnisse der gutachterlichen Kostenfolgeabschätzung im Rahmen der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an öffentlichen Gymnasien („G9“) im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtages von Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
Staatssekretär Richter dankte den Gutachtern für ihre unter hohem Zeitdruck geleistete Arbeit. „Mit dem Gutachten liegt eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die weiteren Gespräche der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vor. Schon der bisherige Austausch verlief vertrauensvoll und konstruktiv“, betonte Richter. Gleichzeitig stellte er klar: „Es gibt keinen Automatismus zwischen Gutachten und der noch zu entwickelnden konkreten Belastungsausgleichsregelung. Das Land versteht sich aber in dieser zentralen bildungspolitischen Frage als fairer Partner der Kommunen. Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, dass der Landtag seine Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Umstellung auf „G9“ auf der Grundlage fundierter Erkenntnisse über die damit voraussichtlich verbundenen finanziellen Auswirkungen treffen kann.“