Landkreistag: Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen führt über das Bundesteilhabegeld
Der Sozial- und Jugendausschuss des Landkreistages Nordrhein-Westfalen hat in seiner heutigen Sitzung in Düsseldorf die Perspektiven einer Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem Fiskalpakt zwischen Bund und Ländern erörtert. Mit diesen Leistungen des Sozialgesetzbuches XII werden von der kommunalen Ebene bspw. Hilfen zum Wohnen und zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft finanziert. Angesichts der Kostensteigerungsraten von jährlich 5% und des massiven Drucks auf ihre Haushalte fordern nicht nur die kommunalen Aufgabenträger seit Jahren Entlastung durch ein bundesfinanzierten individuelles Teilhabegeld für die Leistungsberechtigten, vergleichbar einer Rentenleistung.
„Seit Jahren wird über die Reform der Eingliederungshilfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen diskutiert, ohne dass es Entlastungen der Kommunen oder zumindest ein Abflachen der Kostensteigerungen gegeben hat, so Landrat Paul Breuer, Kreis Siegen-Wittgenstein, Vorsitzender des Sozial- und Jugendausschusses. Dabei liegt gleichfalls seit Jahren die Forderung auf dem Tisch, auf Bundesebene ein individuelles Teilhabegeld einzuführen, mit dem Menschen mit Behinderungen den Großteil ihrer Bedarfe selbstbestimmt finanzieren können. Getragen wird diese Forderung nicht nur von den Kommunen – die kommunalen Spitzenverbände und die beiden Landschaftsverbände haben dies in ihrem gemeinsamen Positionspapier im Frühjahr 2012 abermals bekräftigt – sondern auch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge und insbesondere von den Interessensverbänden der leistungsberechtigten Menschen. Bund und Länder hatten sich im Sommer in ihrer Einigung zum Fiskalpakt auch darauf verständigt, den Kostendruck auf die Kommunen anzugehen und in der nächsten Legislaturperiode ein neues Bundesleistungsgesetz zu schaffen. „Das ist zweifellos ein richtiges politisches Zeichen, dem aber über die Benennung angeblicher Entlastungseffekte für die Kommunen in Milliardenhöhe hinaus nun auch belastbare Zeitplanungen und Taten folgen müssen“ so Landrat Paul Breuer mit seinem Appell an Bund und Länder. Der Ausschuss wies in seiner Sitzung auch darauf hin, dass eine erneute und völlig ergebnisoffene Diskussion über Gesetzesinhalte und Finanzierungszuständigkeiten möglicherweise bis ins Jahr 2017 hinein den Anforderungen dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nicht gerecht wird. „Es gibt keinen sachlichen Grund, die Einführung des Bundesteilhabegeldes unter Hinweis auf das gesetzliche Großprojekt eines neuen Bundesleistungsgesetzes auf die lange Bank zu schieben. Weiteres Zuwarten ist für die Kommunen nicht akzeptabel“, erklärt Landrat Paul Breuer abschließend. Quelle: Landkreistag NRW