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Die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen wiesen laut Statistischem Bundesamt mit 61,9 Milliarden Euro im vergangenen Jahr einen deutlichen Überschuss auf. Die gute Konjunktur, steigende Steuereinnahmen, die Niedrigzinspolitik und strukturelle Entlastungsmaßnahmen waren dafür die entscheidenden Gründe.

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Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2017 lebten in Nordrhein-Westfalen 2 572 000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes nach Auswertung  des Ausländerzentralregisters mitteilt, waren das 59 100 Ausländer bzw. 2,4 Prozent mehr als Ende 2016. Dies ist die höchste jemals ermittelte Zahl von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen.
Regional betrachtet zeigt sich, dass die Zahl der Ausländer in 48 der 53 kreisfreien Städte und Kreise angestiegen ist, nur in fünf Fällen war sie rückläufig.

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Pressemitteilung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2018

Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen zur Flüchtlingsfinanzierung
Städte begrüßen Verteilungsplan zur Integrationspauschale – Kostenausgleich des Landes für Geduldete sollte folgen

Die Städte in Nordrhein-Westfalen begrüßen den vom Landeskabinett beschlos¬senen Plan, nach dem Mittel aus der Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen weitergegeben werden sollen. Eine angemessene Weitergabe dieser Bundes¬mittel hatten die Städte wegen der vor Ort zu leistenden Integrations¬aufgaben mehrfach angemahnt. Der Städtetag NRW weist allerdings auch darauf hin, dass diese Gelder allein nicht ausreichen, die Querschnittsaufgabe der Integration in den Städten auskömmlich zu finanzieren.

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10. April 2018 Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Grundsteuer nicht mehr verfassungsgemäß ist. Die seit Jahrzehnten veralteten Grundstücks-Werte dürfen nur noch übergangsweise höchstens bis zum Ende 2024 verwendet werden. Vorher, bis zum 31. Dezember 2019, müssen Bund und Länder die Grundsteuer neu regeln. Dazu sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy: „Was lange zu erwarten war, ist jetzt eingetreten: Die Grundsteuer ist in der bisherigen Form unvereinbar mit dem Grundgesetz. Jahrelang haben die Kommunen eine Reform gefordert, jetzt werden Bund und Länder vom  Verfassungsgericht dazu verpflichtet. Die Städte appellieren dringend an die Bundesregierung und die Länder, die gewährte knappe Frist zu nutzen. Sie müssen sehr zügig eine neue gesetzliche Grundlage für die Grundsteuer schaffen und danach alle Grundstücke neu bewerten. Nur so können die jährlich 14 Milliarden Euro Steuereinnahmen der Kommunen gesichert werden.

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Urteil über die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verkündet und die bestehende Regelung als verfassungswidrig bewertet. Die Basis für die Berechnung muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll dann eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase MdB: „Die Grundsteuer ist für die Kommunen unverzichtbar und mit einem Aufkommen von rund 13 Mrd. Euro insgesamt eine erhebliche Einnahmequelle.

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