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Alle Preisträger 72dpiDas Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den „Landespreis für innovative interkommunale Zusammenarbeit“ in Nordrhein-Westfalen ausgelobt. Ziel der Initiative ist es, besonders nachahmenswerte oder neuartige Projekte in kommunalen Verwaltungen und politische Gremien herauszuheben. Nun stehen die Preisträgerinnen und Preisträger fest.

„75 Projekte aus der Interkommunalen Zusammenarbeit wurden eingereicht: Sie spiegeln eine ganze Fülle von kreativen Ideen wider, die die Interkommunale Zusammenarbeit ausmacht. Gemeinsamkeit macht stark. Dieser Grundsatz gilt auch bei der Vergabe des Landespreises für innovative interkommunale Zusammenarbeit in Nordrhein-Westfalen.

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18. März 2022

Städtetagspräsident Markus Lewe zu Gast bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier – Gäste aus der Kommunalpolitik tauschten sich zur Lage in der Ukraine, Flüchtlingshilfe auf der kommunalen Ebene und Corona-Pandemie aus

Bei einem Treffen mit 50 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern sprach Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen Respekt aus für die vielfältige Hilfe in den Kommunen für Geflüchtete aus der Ukraine. Steinmeier sagte: „Sie machen in den Kommunen das Unmögliche möglich. Mich beeindrucken ihr Engagement und ihre Hilfsbereitschaft zutiefst.“

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NRW KPV NRW Logos 02

Der Vorstand der KPV/NRW hat in seiner Sitzung am 14. März 2022 einstimmig die nachfolgende Resolution beschlossen:

Die KPV/NRW verurteilt den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine.

Dieser Krieg verursacht viel Leid in der Zivilgesellschaft, die zunehmend Angriffen der russischen Armee ausgesetzt ist. Viele Menschen werden deshalb aus der Ukraine in die Europäische Union (EU) flüchten.

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Medieninformation, 11. März 2022

Corona: Gesundheitsämter jetzt spürbar entlasten

Düsseldorf - Tagtäglich sind allein in Nordrhein-Westfalen schätzungsweise mehr als 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreise und kreisfreien Städte damit beschäftigt, eine Corona-Statistik zu pflegen, die keine Relevanz mehr hat. Das Infektionsschutzgesetz (§ 6 Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe t) verpflichtet die Kommunen, jeden einzelnen Corona-Fall umfänglich zu erfassen und dem Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden. Dies entspricht in keiner Weise mehr der aktuellen Gefährdungslage und ist auch nicht mehr erforderlich, denn die Zahl der Corona-Fälle kann auch problemlos mit allgemein anerkannten statistischen Methoden seriös hochgerechnet werden.

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