NRW regelt die Kosten für Löschwasser
Wasserversorger in Nordrhein-Westfalen haben jetzt Rechtssicherheit bei den Aufwendungen für Löschwasser. Grundsätzlich können sie in die Wasserpreiskalkulation einfließen.
Wenn’s brennt, muss Wasser zur Verfügung stehen. Die Kommunen sind hier in der Pflicht. Bislang war es vielerorts jedoch so, dass zwar die Wasserversorgung an ein entsprechendes Unternehmen übertragen, bezüglich der Kosten für Löschwasser aber keine vertragliche Regelung getroffen wurde. Da aber die Wassermenge zum Löschen von Bränden oder dem Kühlen gefährdeter Gebäude im Ernstfall erheblich ist, muss deren Verfügbarkeit großer Wassermengen durch Bevorratung und den Unterhalt eines Hydrantennetzes sichergestellt werden.