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Pressemitteilung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 26. März 2020

Gesundheit der Menschen steht in Corona-Krise an erster Stelle

Die Städte in NRW tun alles, um während der Corona-Pandemie die Gesundheit der Menschen zu schützen und ihre Versorgung in wichtigen Bereichen zu sichern. Bund und Land haben bereits umfangreiche Regeln und Hilfen auf den Weg gebracht. Und in den Städten leisten zahlreiche Behörden und Einsatzkräfte Tag für Tag sehr engagierte Arbeit. Es geht darum, die Ausbreitung der Krankheit zu verlangsamen sowie die Ausnahmesituation gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürgern zu meistern. Das machte der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Hamms Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann, nach einer Telefonkonferenz des Vorstands deutlich.

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Pressemitteilung vom 24. März 2020
Städtetag NRW / Landkreistag NRW / Städte- und Gemeindebund NRW

Kommunale Spitzenverbände zum NRW-Nachtragshaushalt

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen begrüßen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie das NRW-Rettungsschirmgesetz mit einem Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro. Das sichert die kurzfristige Handlungsfähigkeit des Landes finanziell ab. Für den Umgang mit der Corona-Krise und die Bewältigung der direkten und indirekten Folgen ist ein solcher Schritt unabdingbar.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens wirken sich auch auf die Vorbereitung der Kommunalwahlen aus, die laut Wahlausschreibung des Ministers des Innern am 13. September 2020 stattfinden. Am Termin der Kommunalwahlen wird derzeit festgehalten.

Zum laufenden Wahlverfahren finden Sie nachfolgend ein aktuelles Schreiben des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der „Durchführung der Kommunalwahlen 2020 – Auswirkungen der Corona-Krise – hier: Aufstellungsversammlungen und Sammlung von Unterstützungsunterschriften“ mit der Bitte um Beachtung:

Durchführung der Kommunalwahlen 2020 – Auswirkungen der Corona-Krise

Bei Rückfragen steht Ihnen die KPV-Landesgeschäftsstelle unter der Tel.-Nr. 02361 5899-0 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! selbstverständlich gern zur Verfügung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Ausbreitung von COVID-19, bei dem es landesweit insbesondere auch zu Einschränkungen des Publikumsverkehrs und von Erreichbarkeiten der Stadt- und Kreisverwaltungen sowie von städtischen Einrichtungen gekommen ist, erhalten Sie nachfolgend weitergehende wichtige Hinweise des MHKBG NRW bzgl. der Sitzungsmodalitäten der gewählten Organe der Vertretungen zur Verfügung:

Hinweise des MHKBG NRW

Die Ausführungen sind auf das Durchführen von Sitzungen der Stadträte bezogen. Sie gelten gleichermaßen für die Durchführung der Sitzungen von Kreistagen bzw. von Verbandsversammlungen oder ähnlich bezeichneten Gremien.

Antworten auf häufig gestellte Anfragen können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen.

Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen die KPV-Landesgeschäftsstelle unter der Tel.-Nr. 02361 5899-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! selbstverständlich gern zur Verfügung.

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