Statement des LKT NRW zur Bundestags- und Bundesratsentscheidung zur KdU-Beteiligung
Düsseldorf – Der Landkreistag NRW begrüßt die von Bundestag und Bundesrat beschlossene erhöhte KdU-Beteiligung durch den Bund. Diese entlaste die NRW-Kreise strukturell bei den laufend steigenden Soziallasten.
Bundestag und Bundesrat haben am 17. und 18. September 2020 angesichts der Corona-Pandemie über notwendige Finanzhilfen für Kommunen entschieden. Vor allem die im Gesetzespaket enthaltene Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II begrüßte der Landkreistag NRW (LKT NRW) ausdrücklich: „Mit der Erhöhung der KdU-Beteiligung kommt der Bund unserer jahrelang erhobenen Forderung zur Bekämpfung der strukturellen Unterfinanzierung bei bundesrechtlich veranlassten Soziallasten nach, die auch über die Corona-Krise hinaus die kommunalen Haushalte Jahr für Jahr mehr belasten“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW, Dr. Martin Klein. „Die Bundesbeteiligung an den KdU bedeutet für die NRW-Kreise als Hauptträger der Soziallasten im kreisangehörigen Raum in NRW eine wesentliche strukturelle und dauerhafte Stärkung“, so Klein. „Mit der Erhöhung des KdU-Anteils kann ein Teilbereich der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen beseitigt werden. Wir wissen zu schätzen, dass sich das Land in dieser Frage sehr gegenüber dem Bund eingesetzt hat.“
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