Im Jahr 2021 wurden in NRW 40,2 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen bearbeitet als 2017
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2021 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 55 363 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 1,9 Prozent mehr als im Jahr 2020 (54 347) und 40,2 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2021 in rund einem Viertel der Verfahren eine akute (7 411) bzw. eine latente (6 463) Gefährdung des Kindeswohls festgestellt.