Verfassungsbeschwerde betreffend die Kosten für die Durchführung des Prostituiertenschutzgesetzes erfolglos
04.04.2022
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute die Kommunalverfassungsbeschwerde der Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln gegen die nordrhein-westfälische Durchführungsverordnung zum Prostituiertenschutzgesetz (DVO ProstSchG NRW) zurückgewiesen.