Mehr Aufgaben - Hebesatz zur Landschaftsumlage soll geringfügig ansteigen - LWL bringt erstmals Doppelhaushalt für 2020 und 2021 in die Landschaftsversammlung ein
LWL bringt erstmals Doppelhaushalt für 2020 und 2021 in die Landschaftsversammlung ein
Münster (lwl). Zum ersten Male bringt die Verwaltung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in Münster einen Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 in das Westfalenparlament ein, um seinen Mitgliedskörperschaften über die Kommunalwahl 2020 hinaus eine Haushaltsplanung zu ermöglichen. Der Erste Landesrat und Kämmerer des LWL, Dr. Georg Lunemann: "Der Doppelhaushalt soll uns mehr Verlässlichkeit geben. Denn wegen der anstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2020 würde sonst unsere neue Landschaftsversammlung erst ab Frühjahr 2021 über den Haushalt beraten können - zu spät für gute Planungssicherheit, die wir und unsere Mitglieder angesichts der Herausforderungen durch neue Aufgaben brauchen."
Während die Landschaftsumlage für 2019 noch um 0,85 Prozentpunkte im Vergleich zu 2018 gesenkt werden konnte, sehen die Entwürfe für die Haushalte der nächsten beiden Jahre diesmal jeweils Erhöhungen des Hebesatzes für die Landschaftsumlage von 0,3 Prozentpunkten 2020 und 0,15 Prozentpunkten im Jahr 2021 vor.
Das haben LWL-Direktor Matthias Löb und LWL-Kämmerer Dr. Georg Lunemann den 116 Abgeordneten in der LWL-Landschaftsversammlung im Rahmen der Einbringung des Doppelhaushaltes am Donnerstag (10.10.) vorgeschlagen. Die Abgeordneten werden den Entwurf nun beraten und voraussichtlich kurz vor Weihnachten den Haushalt beschließen.
Für das Jahr 2020 sieht dabei der Haushaltsplanentwurf ein Volumen von 3,55 Milliarden Euro an Ausgaben vor. Trotz der vorgeschlagenen Erhöhung des Hebesatzes von jetzt 15,15 Prozent auf 15,45 Prozent bleibt ein Haushaltsdefizit von rund 10,5 Mio. Euro übrig. Dies will der LWL mit Geld aus seiner Ausgleichsrücklage abdecken.
Für das Jahr 2021 sieht der Entwurf ein Volumen von knapp 3,6 Milliarden Euro vor. Dann soll nach Vorschlag der LWL-Verwaltung der Hebesatz für seine 27 Mitgliedskörperschaften von 15,45 auf 15,6 Prozent steigen. Aber auch dann federe der LWL mit einem weiteren Rückgriff auf seine Ausgleichsrücklagen die Belastung für Städte und Kreise in Westfalen-Lippe ab, indem er 5,1 Mio. Euro aus seiner Ausgleichsrücklage entnehme und das Defizit ausgleiche, hieß es am Donnerstag.
LWL-Direktor Löb rückte den Grund für die wesentlichen Ausgaben des LWL in den Blick. Das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) wolle die Menschen mit Behinderung zu "Architekten ihres eigenen Lebens" machen. Das umzusetzen bedeute für alle Beteiligten zunächst Aufwand, damit es mehr Angebote für inklusives Wohnen, Arbeiten und Freizeit gebe. Löb: "Wir müssen die Unterstützungssysteme von den Menschen her denken. Das kostet zu Beginn der Umstellung viel Schweiß und auch Geld, wir dürfen die Grundgedanken der Reform der Behindertenhilfe aber nicht gleich zu Beginn zerreden lassen."
Ursache für höhere Kosten beim LWL seien vor allem Zuständigkeitsverlagerungen durch das BTHG, bestätigte LWL-Kämmerer Lunemann: "Die Anpassungen durch das BTHG haben massive Auswirkungen auf den Hebesatz zur Landschaftsumlage. Dadurch gelingt es uns aber, die Inklusion für Menschen mit Behinderung weiter zu stärken." Der LWL-Kämmerer fügte angesichts der Belastungen für die Städte und Kreise hinzu: "Wir sind durchaus offen dafür, mehr Geld aus der Rücklage in die Hand zu nehmen, um die Belastung für unsere Mitgliedkörperschaften zu reduzieren."
Mittelfristig schlagen Löb und Lunemann daher der Landschaftsversammlung vor, aus der Reserve, der sogenannten Ausgleichsrücklage des LWL, von derzeit gut 240 Mio. Euro rund 150 Mio. Euro zu entnehmen. Verbunden solle damit das Versprechen sein, die Steigerung der Zahllast für Städte und Kreise in Westfalen-Lippe ab 2022 insgesamt auf 80 Mio. Euro pro Jahr zu deckeln. Lunemann betonte: "Unsere Mitgliedskörperschaften geben viel Geld an den LWL. Aber sie bekommen auch viel zurück."
Löb erinnerte daran, dass es zur DNA des Landschaftsverbandes gehöre, gleichwertige Lebensverhältnisse in der ganzen Region zu schaffen. "Qualität oder Umfang von Unterstützung soll nicht vom Wohnort abhängen", sagte der LWL-Direktor. Diesem Grundsatz folge zum Beispiel auch die - für den LWL neue - Aufgabe der sogenannten Frühförderung für Kinder mit Beeinträchtigungen. Frühförderung solle jedem Kind mit Behinderung eine gute Startposition ins Leben verschaffen. Bisher gebe es in der Versorgung laut einer Studie noch "krasse Unterschiede" zwischen Rheinland und Westfalen-Lippe, aber auch innerhalb Westfalens.
In der Kultur habe der LWL für die Region die Aufgabe, die kulturellen Hinterlassenschaften zu bewahren, zu erforschen und zu zeigen, so Löb weiter. "Der Schatz, den wir hüten, liegt in den Magazinen unserer Museen, in unseren Archiven, Film- und Bildbeständen." Zum kulturellen Erbe gehöre ebenso die Erinnerung an die gemeinsame Geschichte von Juden und Christen in Westfalen oder die NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte wie zum Beispiel das größte deutsche Lager für sowjetische Kriegsgefangene während des Zweiten Weltkrieges bei Schloss Holte-Stukenbrock (Kreis Gütersloh). Löb: "Auch dieses kulturelle Erbe wollen wir sichtbar machen."
Quelle: www.lwl.org