09 Feb 2012
Durch Urteil vom heutigen Tage hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW entschieden, dass das Glasverbot im Kölner Straßenkarneval 2010 rechtmäßig war. Vergleichbare Glasverbote soll es auch künftig, also auch beim diesjährigen Straßenkarneval geben.
Seinerzeit hatte die Stadt Köln erstmals durch Allgemeinverfügung verboten, an einzelnen Karnevalstagen in bestimmten Bereichen der Innenstadt (Altstadt, Zülpicher Viertel, Teile der Ringe) Glasbehältnisse außerhalb von geschlossenen Räumen mitzuführen und zu benutzen. Dort ansässigen Einzelhandelsbetrieben war zugleich die Abgabe von Glasgetränkebehältnissen verboten worden.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte den gegen diese Verbote gerichteten Klagen eines Bürgers und eines Kioskbetreibers mit der Begründung stattgegeben, die Gefahrenschwelle werde durch das bloße Mitführen und Benutzen sowie das Verkaufen von Glasgetränkebehältnissen noch nicht überschritten. Dieser Auffassung ist der 5. Senat nicht gefolgt.
Weiterlesen