3 Jahre Hartz IV
Landkreistag zieht grundsätzlich positive Bilanz ? Chance zur Neuorganisation darf nicht vertan werden
Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit gezogenen Dreijahresbilanz zu Hartz IV hat der Deutsche Landkreistag (DLT) als Vertreter von drei Vierteln der kommunalen Aufgabenträger ein grundsätzlich positives Fazit gezogen. Er wies aber zugleich auf strukturelle Schwierigkeiten in den Arbeitsgemeinschaften hin, die im Zuge der Neuorganisation von Hartz IV unbedingt durch Übertragung der Aufgabe auf einen Träger vermieden werden müssen.
Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz) sagte: ?Die Landkreise als Optionskommunen und in den ARGEn haben alles ihnen Mögliche getan, Hartz IV zum Erfolg zu führen. Allerdings ist die Zusammenarbeit in den ARGEn von strukturellen Problemen begleitet, die in der Organisationsform begründet liegen. Durch das Konzept des ?Kooperativen Jobcenters? werden die Probleme nicht nur nicht beseitigt, sondern bestehende Probleme verfestigt und neue hinzugefügt. Stattdessen sollte eine kommunale Alleinträgerschaft ernsthaft in Betracht gezogen, jedenfalls aber die Option entfristet und für alle interessierten Kommunen geöffnet werden.?
In den ARGEn sei die Zusammenarbeit aufgrund der vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Organisationsform der ARGE nicht immer einfach gewesen, so dass man sich oft mit Pragmatismus und Pfadfindergeist habe helfen müssen. ?Auch wenn durch die ARGEn die Langzeitarbeitslosigkeit gesenkt werden konnte, handelt es sich nicht um die optimale Lösung, die zudem gegen das Grundgesetz verstößt. Beispiele sind das mangelhafte Computerprogramm, Doppelstrukturen und Reibungsverluste.?
Dagegen wird aus den Optionskommunen berichtet, dass man mit den ersten drei Jahren des Aufgabenvollzuges zufrieden sei. ?Hier und da gibt es sicher noch Verbesserungspotenzial. Die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung ohne die BA hat sich aber bewährt. Es ist ein Vorteil, wenn alle Hartz IV-Leistungen von einem Träger aus einer Hand erbracht und damit ganzheitliche Lösungen für die Arbeitslosen ermöglicht werden?, resümiert Duppré.
Daher müsse das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur grundlegenden Strukturentscheidung genutzt werden, damit der Arbeitslose künftig nur noch von einem Träger betreut und vermittelt werde. ?Es besteht die Chance zu einer entscheidenden Systemverbesserung und zur Lösung der bestehenden, durch das Wirken von gerade zwei Trägern in den ARGEn hervorgerufenen, strukturellen Probleme. Unser Vorschlag lautet nach wie vor, die kommunale Ebene mit der Aufgabe zu betrauen. Diese Lösung entspräche auch am ehesten den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.?
Das Konzept des ?Kooperativen Jobcenters? werde die Probleme jedenfalls nicht beseitigen, sondern vielmehr verfestigen. ?Das Konzept verschlimmbessert die ARGEn und macht eine ?Leistungserbringung aus einer Hand? zum unerreichbaren Ziel. Doppelstrukturen würden verfestigt, Verwaltungsabläufe verkomplizierten sich und der Bürger würde fortan zwei Bescheide aus zwei getrennten Verwaltungsverfahren erhalten. Auch die damit verbundene Mehrbelastung der Sozialgerichte wäre unnötig und bedeutete einen immensen (Justiz-)Verwaltungsaufwand.?
Zunächst forderte Duppré daher eine dauerhafte Sicherung der bislang auf 69 Landkreise und Städte begrenzten Option. ?Damit können die Optionskommunen im Interesse der Bürger nicht nur weiter tätig sein, sondern auch längerfristig Maßnahmen planen.? Außerdem schlägt er vor, dass jedem kommunalen Aufgabenträger die Möglichkeit gegeben wird, Hartz IV in alleiniger Verantwortung wahrzunehmen. ?Viele der Landkreise in ARGEn trauen sich diese Aufgabe zu und würden bei einer neuen Entscheidungsmöglichkeit die kommunale Trägerschaft bevorzugen?, so der Verbandspräsident abschließend.