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EuGH: NRW hat Häfen nicht ausreichend vor Terror geschützt

Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach Informationen nicht genug für den Schutz von insgesamt elf Häfen vor Terroranschlägen getan. In einem aktuellen Urteil bemängelt der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Einhaltung europäischer Standards zur Gefahrenabwehr nicht gesichert gewesen sei (Aktenzeichen ECLI:EU:C:2017:279). So habe das Land beispielsweise versäumt, die Hafengrenzen festzulegen und Risikobewertungen für die verschiedenen Häfen vorzunehmen. Darüber hinaus bemängelt das Gericht das Fehlen eines Beauftragten für die Gefahrenabwehr. Betroffen sind unter anderem die Häfen Düsseldorf, Gelsenkirchen, Neuss und Mülheim.

Terrorabwehr: Abstimmung mit Kommunen schwierig

Ein Sprecher des NRW-Verkehrsministeriums sagte dem WDR, dass die Bezirksregierung Düsseldorf aktuell Gefahrenabwehrpläne für die Häfen erarbeite. Dabei handele es sich um eine komplexe Aufgabe, da Hafenbetreiber, Kommunen und Polizei angemessen beteiligt werden müssten.

 

Das Urteil bezieht sich auf den Stand vom Frühjahr 2015. Damals leitete die EU-Kommission ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein, weil sie europäisches Recht verletzt sah.

 

a.mohl(*)derneuekaemmerer(.)de