Bußgelder nicht nach Einkommen staffeln

 „Das wäre ein Bürokratiemonster und würde die Behörden völlig überfordern“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, 30.11.2016). Die Ämter müssten Unterhaltspflichten, Schulden, zusätzliche Fahrten zur Arbeit, Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder und viele andere Details berücksichtigen. Verkehrssünder hätten auch den Steuerbescheid und Einkommensnachweise vorzulegen. Diese in Strafverfahren übliche Praxis werde sich für einfache Bußgeldverfahren keiner „ernsthaft wünschen“, warnte der Vertreter der Kommunen. „Der Autofahrer wird so zum gläsernen Bürger beim Ordnungsamt“, erklärte Landsberg. Er äußerte sich verwundert, dass Datenschützer nicht protestierten. Er sprach von einem „ Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rechtsanwälte“, der bei den Ordnungsämtern einen erheblichen zusätzlichen Personalbedarf produziere. Stattdessen forderte Landsberg Entlastung bei einfachen Verwarnungsgeldern wie Parkverstößen. Die oft umfangreichen Ermittlungen, wer das Fahrzeug tatsächlich genutzt habe, könnten entfallen, wenn generell der Halter hafte.

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(Foto: © ghazii - Fotolia.com)

JAWN

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