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Wolfgang Braun Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

Die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Sozialen Arbeitsmarkts enthalten geeignete Kriterien für die Abgrenzung der Zielgruppe, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Der Soziale Arbeitsmarkt soll sehr arbeitsmarktferne Arbeitslosengeld-II-Empfänger durch hohe Lohnkostenzuschüsse und ein begleitendes Coaching in das Arbeitsleben integrieren und damit soziale Teilhabe ermöglichen.

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StGB NRW-Mitteilung vom 21.08.2018

Der Anfang des Jahres veröffentlichte offizielle Leitfaden der Europäischen Union für Vergabeverfahren (siehe bereits StGB NRW-Mitteilung 274/2018 vom 29.03.2018) ist mittlerweile auch in deutscher Sprache verfügbar. Grund für die EU, einen solchen Leitfaden zu veröffentlichen, war die Vermeidung von Fehlern, die häufig bei der öffentlichen Auftragsvergabe für aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds kofinanzierten Projekten beobachtet werden.

Der Leitfaden befasst sich jedoch über die eigentliche Vergabe hinaus mit sämtlichen Verfahrensschritten von der Vorbereitung und Planung einer Beschaffung bis hin zur Vertragsdurchführung. Dabei werden zu allen Schritten der Beschaffung gängige Fehler, praktische Tipps zu deren Vermeidung und zahlreiche Schaubilder präsentiert. Insbesondere dem Bereich der Bedarfseinschätzung durch den Auftraggeber, der dem EU-Vergaberecht vorgelagert ist, wird ein nicht unbedeutender Teil des Leitfadens gewidmet. Dies alles macht den Leitfaden auch über den Kontext von EU-Fördermitteln hinaus für Kommunen interessant.

Fassungen des Leitfadens in allen Amtssprachen der EU können unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://ec.europa.eu/regional_policy/de/policy/how/improving-investment/public-procurement/guide/
Az.: 21.1.4.12-003/001

Quelle: www.kommunen.nrw 

23. Juli 2018

Statement von Thomas Hunsteger-Petermann, Vorsitzender des Städtetages Nordrhein-Westfalen und Oberbürgermeister der Stadt Hamm zum Thema Gemeindefinanzierung des Landes für 2019, Eckpunkte und vorläufige Berechnung

„Nach den ersten vorläufigen Berechnungen wird jetzt klarer, wie sich die Reform der Gemeindefinanzierung des Landes (GFG 2019) für die Kommunalhaushalte im kommenden Jahr auswirken wird. Es ist richtig, dass die Kommunen an den gestiegenen Steuereinnahmen beteiligt werden. Mit dem GFG 2019 werden allerdings auch strukturelle Veränderungen vorgenommen, die veränderte Verteilungswirkungen nach sich ziehen. Der Städtetag appelliert an das Land, diese Wirkungen für besonders betroffene Städte abzumildern.

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20. Juli 2018

12,07 Milliarden Euro werden die Gemeinden, Kreise und die beiden Landschaftsverbände aus der Gemeindefinanzierung des Landes für das Jahr 2019 voraussichtlich erwarten können. Nun veröffentlicht das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die vorläufige gemeindescharfe Berechnung für die kommunalen Haushaltsplanungen des nächsten Jahres.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung teilt mit:

12,07 Milliarden Euro werden die Gemeinden, Kreise und die beiden Landschaftsverbände aus der Gemeindefinanzierung des Landes für das Jahr 2019 voraussichtlich erwarten können. Nun veröffentlicht das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die vorläufige gemeindescharfe Berechnung für die kommunalen Haushaltsplanungen des nächsten Jahres.

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