MHKBG NRW - Kommunalverfassungsrechtliche Fragestellungen hinsichtlich der Durchführung von Sitzungen der Vertretungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Ausbreitung von COVID-19, bei dem es landesweit insbesondere auch zu Einschränkungen des Publikumsverkehrs und von Erreichbarkeiten der Stadt- und Kreisverwaltungen sowie von städtischen Einrichtungen gekommen ist, erhalten Sie nachfolgend weitergehende wichtige Hinweise des MHKBG NRW bzgl. der Sitzungsmodalitäten der gewählten Organe der Vertretungen zur Verfügung:
Die Ausführungen sind auf das Durchführen von Sitzungen der Stadträte bezogen. Sie gelten gleichermaßen für die Durchführung der Sitzungen von Kreistagen bzw. von Verbandsversammlungen oder ähnlich bezeichneten Gremien.
Antworten auf häufig gestellte Anfragen können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen.
Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen die KPV-Landesgeschäftsstelle unter der Tel.-Nr. 02361 5899-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! selbstverständlich gern zur Verfügung.