Kontakt:    02361 58990

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der Ausbreitung von COVID-19, bei dem es landesweit insbesondere auch zu Einschränkungen des Publikumsverkehrs und von Erreichbarkeiten der Stadt- und Kreisverwaltungen sowie von städtischen Einrichtungen gekommen ist, erhalten Sie nachfolgend weitergehende wichtige Hinweise des MHKBG NRW bzgl. der Sitzungsmodalitäten der gewählten Organe der Vertretungen zur Verfügung:

Hinweise des MHKBG NRW

Die Ausführungen sind auf das Durchführen von Sitzungen der Stadträte bezogen. Sie gelten gleichermaßen für die Durchführung der Sitzungen von Kreistagen bzw. von Verbandsversammlungen oder ähnlich bezeichneten Gremien.

Antworten auf häufig gestellte Anfragen können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen.

Bei weitergehenden Fragen steht Ihnen die KPV-Landesgeschäftsstelle unter der Tel.-Nr. 02361 5899-0 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! selbstverständlich gern zur Verfügung.

Statement von Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, zu Ergebnissen des Bund-Länder-Gesprächs über Kontaktbeschränkungen und zum Hilfspaket des Bundes:

„Die gemeinsame Linie von Bund und Ländern zu Kontaktbeschränkungen ist ein wichtiges Signal für die Menschen in der ganzen Republik. In der Corona-Krise kommt es mehr denn je darauf an, sich politisch über Parteigrenzen hinweg zu einigen und entschlossen zu handeln: Die Menschen müssen wissen, woran sie sind. Deshalb hatten wir als Städtetag ein bundeseinheitliches Vorgehen gefordert. Die gemeinsame bundesweite Grundlinie ist jetzt erreicht.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf die rasante Entwicklung der Corona-Virus-Pandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Viruses werden auch wir  - den Vorgaben der Landesregierung entsprechend (Pressemitteilung der Landesregierung vom 15. März 2020) - den Seminarbetrieb bis auf Weiteres einstellen. Dies wird nach jetzigem Stand bis einschließlich 19. April 2020 der Fall sein. Es ist nicht auszuschließen, dass es auch über diesen Zeitpunkt hinaus zu Einschränkungen des Seminarbetriebes kommen kann. Wir werden Sie natürlich auch darüber an dieses Stelle informieren.

Die Geschäftsstelle ist natürlich nach wie vor bei allgemeinen und juristischen Fragestellungen in gewohntem Umfang für Sie da.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihre KPV-Landesgeschäftsstelle

Pressemitteilung vom 13. März 2020 Städtetag NRW / Landkreistag NRW / Städte- und Gemeindebund NRW Betreuung für Kinder einiger Berufsgruppen sichern – Empfehlungen für kleinere Veranstaltungen nötig Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen fordern im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie eine einheitliche Regelung des Landes im Umgang mit Veranstaltungen unter 1000 erwarteten Teilnehmern. Zudem müsse gewährleistet werden, dass die kritischen Infrastrukturen aufrechterhalten werden. Der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW erwarten dabei vom Land, dass es Prioritäten nennt, für welche Berufsgruppen Betreuungsmöglichkeiten für deren Kinder gesichert werden müssen.

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