Zum Bettensteuer-Urteil: Statement von Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy, Deutscher Städtetag
17. Mai 2022 Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Urteil des BVerfG zur Bettensteuer „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist eine gute Nachricht für die Kommunen. Das Gericht hat entschieden, dass die so genannte Bettensteuer in Städten grundsätzlich rechtmäßig ist. Es erlaubt außerdem auch wieder, berufliche Übernachtungen mit einer Bettensteuer zu belegen und nicht nur touristische. Die Steuer ist sinnvoll, denn damit bezahlen die Städte oft wichtige Tourismusprojekte oder Infrastruktur vor Ort.