Städtetag zu Urteil Hartz IV-Sanktionen: Grundsatz des ‚Förderns und Forderns‘ bestätigt – härtere Sanktionen für junge Menschen abschaffen
5. November 2019 Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu „Sanktionen im SGB II“ Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Sanktionen im SGB II sagte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist aus Sicht der Städte abgewogen und bestätigt: Der Grundsatz des ‚Förderns und Forderns‘ in der Grundsicherung für Arbeitslose ist verfassungsgemäß und kann beibehalten werden. Sanktionen sind dabei als Ultima Ratio weiter zulässig und mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Urteil unterstützt aber auch den Wunsch der Städte, Sanktionen gegen Leistungsberechtigte nur dann aussprechen zu müssen, wenn kein anderes Mittel geeignet ist, die geforderte Mitwirkung herbeizuführen. In der alltäglichen Arbeit spielen Sanktionen eine eher begrenzte Rolle. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Jobcentern steht ein vertrauensvoller Umgang. Arbeitsschritte werden zusammen vereinbart und gemeinsam bewältigt.