Städtetag NRW: Zügig Finanzierung der Flüchtlingskosten neu regeln
Pressemitteilung des Städtetages NRW vom 8. November 2018 Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen zur Flüchtlingskostenerstattung
Integrationsmittel des Bundes angemessen weitergeben, Finanzierung der Flüchtlingskosten neu regeln, Geduldete einbeziehen
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen fordert das Land auf, einen angemessenen Teil der Integrationsmittel des Bundes an die Kommunen weiterzugeben und erwartet von der Landesregierung zügig Gespräche, um für die Kommunen die Flüchtlingskostenerstattung nach der Höhe der Aufwendungen neu zu regeln. Außerdem müsse das Land die Kosten für geduldete Flüchtlinge in den Kommunen übernehmen.
Der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Thomas Hunsteger-Petermann aus Hamm, sagte nach einer Vorstandssitzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Köln: „Das Land muss einen angemessenen Teil der über 430 Millionen Euro Bundesmittel für Integration an die Kommunen weitergeben. Nur weniger als ein Viertel, nämlich 100 Millionen Euro in 2019 an die Kommunen zu geben und mit dem größten Teil der Bundesmittel den zu erwartenden Mehraufwand des Landes bei der Flüchtlingspauschale finanzieren zu wollen, wie es das Land jetzt plant, wird den Bemühungen der Städte bei der Integration nicht gerecht. Die Kommunen leisten den größten Teil der Integrationsarbeit. Vor Ort, wo die Menschen miteinander leben, entscheidet sich, wie schnell und wie gut die Integration gelingt.“ Die Städte fordern außerdem zügig Gespräche, um die Flüchtlingskostenerstattung des Landes an die Kommunen aufwandsgerecht neu zu regeln. „Die derzeitige Kostenerstattung des Landes von 10.400 Euro pauschal je Flüchtling und Jahr für Unterbringung und Versorgung der Menschen in den Kommunen ist zu niedrig. Das bestätigt die Ist-Kosten-Erhebung im Auftrag des Landes. Danach liegen die Ausgaben in manchen kreisfreien Städten, wo unter anderem die Wohnungsmieten höher sind, bei bis zu 16.000 Euro. Deshalb fordern die Städte, dass das Land die Pauschale für die Flüchtingskostenerstattung möglichst zeitnah und differenziert anpasst, rückwirkend zum 1. Januar 2018“, so Hunsteger-Petermann. Der Städtetag favorisiert eine differenzierte Kostenpauschale, die im Flüchtlingsaufnahmegesetz festgeschrieben werden soll. Die Pauschale müsse sich möglichst konkret an den tatsächlichen Kosten orientieren, die die einzelnen Städten und Gemeinden im Land für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen ausgeben. Eine Unterscheidung der NRW-Kommunen bei der Flüchtlingskostenerstattung allein nach kreisangehörig und kreisfrei, wie sie derzeit in der Diskussion ist, hält der Städtetag Nordrhein-Westfalen für nicht ausreichend. Außerdem fordern die NRW-Städte das Land auf, die Kosten für Geduldete und rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende in den Kommunen zu übernehmen. In NRW gab es im Juni 2018 rund 71.000 bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber in den Kommunen, die geduldet werden oder aus unterschiedlichen Gründen nicht rückführbar sind. Für diese Menschen übernimmt das Land NRW die Kosten lediglich für bis zu drei Monate ab Eintritt einer vollziehbaren Ausreisepflicht. „Bisher bleiben die Kommunen nach Ablauf dieser Drei-Monats-Frist auf den Kosten sitzen. Hier sehen wir ganz klar das Land in der Pflicht, die Kosten für geduldete Flüchtlinge für den gesamten Zeitraum zu übernehmen, in dem diese Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.“ Den Kommunen in NRW entstehen für Geduldete und rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende Mehrbelastungen von nahezu einer Milliarde Euro pro Jahr.
Quelle: www.staedttag.de