Städtetag zum Zensus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
19. September 2018
Statement des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, zum heutigen Zensus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Anträge der Stadtstaaten Berlin und Hamburg gegen den Zensus 2011 sind für die klagenden Städte schmerzhaft, weil sie die deutlich geringeren Zuweisungen bestätigen. Dies trifft neben Berlin und Hamburg auch weitere Kommunen, die mit der Methodik des Zensus 2011 nicht einverstanden waren, sie als ungerecht kritisiert und Klagen eingereicht hatten. Viele – insbesondere größere Städte - erlebten mit dem Zensus 2011 zum Teil deutlich überraschende Korrekturen der Einwohnerzahlen nach unten. Dies führte teilweise zu finanziellen Einbußen und größeren Verschiebungen bei den Kommunalfinanzen, denn nach der Einwohnerzahl richten sich vor allem der kommunale Finanzausgleich und andere finanzwirksame gesetzliche Regelungen. Die Konsequenzen für die Städte waren somit erheblich.
Die ausführliche Begründung des Urteils steht noch aus. Klar ist jetzt bereits: Eine auskömmliche Finanzausstattung ist für die Städte ebenso erforderlich wie eine hinreichende Planungssicherheit. Deshalb darf es nicht erneut passieren, dass Städte aufgrund des Zensus erhebliche finanzielle Einbußen erleiden, die sie überraschend und unvorbereitet treffen. Dies muss bereits beim anstehenden Zensus 2021 berücksichtigt werden. Wir begrüßen daher ausdrücklich den deutlichen Hinweis des Bundesverfassungsgerichts, dass die Erfahrungen mit dem Zensus 2011 bei zukünftigen Volkszählungen zu berücksichtigen und Anpassungen zu prüfen sind. Dies zeigt uns, dass auch das Bundesverfassungsgerichts Verbesserungen des Verfahrens für notwendig erachtet.“
Kontakt:
Deutscher Städtetag: Daniela Schönwälder, stellv. Pressesprecherin, Tel.: 030 37711-130
Quelle: www.staedtetag.de