Landkreistag NRW begrüßt Entscheidung des BGH zum Elternunterhalt
Positiv aufgenommen hat der Landkreistag NRW die gestrige Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, der zufolge auch dann ein Unterhaltsanspruch von Eltern gegenüber ihren Kindern besteht, wenn seit Jahrzehnten kein Kontakt mehr bestanden hat. „Mit dieser Entscheidung wird klargestellt, dass die familienrechtlichen wechselseitigen Verpflichtungen ein Leben lang wirken und somit Kinder auch zum Unterhalt für ihre pflegebedürftigen Eltern herangezogen werden können. Sofern die Pflegeleistungen auch aus Sozialhilfemitteln finanziert werden – und dies ist der Regelfall – können die kommunalen Sozialhilfeträger die Unterhaltsleistungen verlangen, was den öffentlichen Mitteleinsatz reduziert", unterstreicht Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, die Auswirkungen des Urteils für die Kreise in NRW.
Die Aufwendungen der Kreise und kreisfreien Städte als Sozialhilfeträger im Bereich der Hilfe zur Pflege, mit der die Pflegeleistungen in den eigenen vier Wänden wie auch in Pflegeheimen finanziert werden, sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen. Dies liegt daran, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung lediglich einen Anteil der Kosten abdecken und die meisten Menschen früher oder später auf Sozialhilfemittel angewiesen sind, um die Finanzierungslücken zu schließen. Im Jahr 2010 lagen die Ausgaben der Sozialhilfeträger in NRW bei rund 817 Millionen Euro. Im Jahr 2012 wurden für die Leistungen der Hilfe zur Pflege bereits 890 Millionen Euro erbracht, davon 141 Millionen für die häusliche Pflege und rund 749 Millionen für die Pflege in Einrichtungen.
Soweit pflegebedürftige Menschen auf Sozialhilfe angewiesen sind und familienrechtliche Unterhaltsansprüche gegen ihre Kinder bestehen, gehen diese kraft Gesetzes auf den finanzierenden Sozialhilfeträger über, der die Ansprüche dann geltend machen kann. Der Elternunterhalt ist jedoch gesetzlich sehr viel enger gefasst als der Kindesunterhalt. Eigene Verpflichtungen, wie etwa der Unterhalt für deren Kinder oder Darlehensverbindlichkeiten, sind vorrangig.
„Das Urteil enthält eine sozial- und familienpolitisch richtige Wertung. Dies gilt gerade mit Blick auf die demografischen Veränderungen und die steigenden Sozialhilfeausgaben, die im Wesentlichen aus Steuermitteln zu finanzieren sind", so Dr. Martin Klein. Zudem sei die individuelle Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten immer zu prüfen.
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 30 Kreise des Landes NRW und der Städteregion Aachen mit rund 10,5 von landesweit insgesamt 17,5 Millionen Einwohnern.
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