07 Jan 2013
Städtetag NRW: Betreuungsplätze für unter Dreijährige verdreifacht
Pressemitteilung des Städtetages Nordrhein-Westfalen vom 28. November 2012
„Übergangslösungen ermöglichen, mehr gegen Fachkräftemangel unternehmen – Rechtsanspruch ist nicht überall zu erfüllen“
Die Städte in Nordrhein-Westfalen haben seit 2006 eine beträchtliche Anzahl neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Wurden im Jahr 2006 in den NRW-Kommunen noch 6,5 Prozent der unter Dreijährigen in Kindertagesstätten oder der Tagespflege betreut, so sind es inzwischen über 18 Prozent nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen der Bundesstatistik. Trotz dieser bemerkenswerten Bilanz und trotz der anhaltend großen Anstrengungen in den Städten erwartet der Städtetag Nordrhein-Westfalen, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung von unter Dreijährigen ab dem 1. August 2013 nicht flächendeckend erfüllt werden kann. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen fordert deshalb Bund und Länder auf, gemeinsam mit den Kommunen Lösungen für eine Übergangszeit zu finden, bis der tatsächliche Bedarf an Betreuung gedeckt werden kann. Das Land sehen die Städte außerdem besonders gefordert, mehr gegen den Fachkräftemangel bei der Kinderbetreuung zu unternehmen.
Der Vorsitzende des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Oberbürgermeister Norbert Bude aus Mönchengladbach, erklärte nach der heutigen Sitzung des Vorstandes in Düsseldorf: „Die nordrhein-westfälischen Städte haben beim Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige bis heute schon viel geleistet. Die Zahl der Kinder in Kindertagesstätten und der Tagespflege hat sich innerhalb von sechs Jahren nahezu verdreifacht – auf über 79.000. Dennoch ist unabweislich: Vor allem in den Städten suchen weit mehr Eltern Betreuungsplätze für ihre Kinder und ist der Bedarf deutlich höher als der vom Land angenommene Durchschnitt von 32 Prozent. Viele Großstädte rechnen mit 40 bis 50 Prozent Bedarfsquoten, manche erwarten sogar eine noch höhere Nachfrage der Eltern. Den Städten helfen keine Durchschnittswerte, weil der Rechtsanspruch häufig viel mehr Plätze erforderlich macht. Darauf weist der Städtetag NRW seit langem hin.“
Zu den Zahlen: Das Statistische Bundesamt zählt betreute Kinder unter drei Jahren – dies waren in NRW im März 2012 über 79.000. Das Land dagegen zählt Plätze und argumentiert aufgrund dieser Zählweise, es gebe im laufenden Kindergartenjahr bereits 117.000 Plätze bzw. eine Versorgung von 26 Prozent, so dass noch 27.000 Plätze bis zu einer Betreuungsquote von 32 Prozent fehlen.
Ziel der Städte bleibt es, in den kommenden Monaten den Ausbau der Kinderbetreuung mit ganzer Kraft weiter voranzutreiben und möglichst viele weitere Plätze in Kindertagesstätten und der Tagespflege zu schaffen. Die nordrhein-westfälischen Städte sehen dabei aber auch Bund und Land als Urheber des Rechtsanspruchs in der Pflicht, intensiv nach Übergangslösungen zu suchen.
„Die Städte in Nordrhein-Westfalen werden weiterhin ihre ganze Kraft in den intensiven Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder stecken. Darüber hinaus müssen Bund und Land für eine begrenzte Zeit bürokratische Hürden abbauen, um den Ausbau in nächster Zeit zu erleichtern und Übergangslösungen zu ermöglichen. Vor allem brauchen die Städte Erleichterungen im Baurecht und größere Anstrengungen des Landes, kurzfristig mehr Erzieherinnen und Erzieher für die Betreuung zu gewinnen“, sagte Bude.
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen begrüßt die Zusage des NRW-Familienministeriums, über vereinfachte baurechtliche Vorschriften zur Genehmigung provisorischer Kindertagesstätten-Bauten für eine Übergangszeit zu sprechen und erwartet hierzu kurzfristige Ergebnisse. Gleichzeitig sollte das Land Nordrhein-Westfalen vom Bund eine befristete Lockerung der generellen Vergabevorschriften verlangen, wie das beispielsweise bei den Konjunkturpaketen schon einmal der Fall war. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen erkennt die wachsende Bereitschaft des Landes an, mit der Flexibilisierung von Standards die Städte zu unterstützen, so hat das Land zum Beispiel – wie vom Städtetag gefordert – die vorgeschriebene Größe von Außenflächen in Kindertagesstätten flexibilisiert, da die Vorgaben in Innenstädten oft ein Problem darstellen. Sinnvoll und begrüßenswert ist die ebenfalls vom Städtetag angeregte Möglichkeit, Platzsharing-Modelle einzusetzen, bei denen ein Betreuungsplatz stundenweise und abwechselnd von mehreren Kindern in Anspruch genommen werden kann.
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen fordert das Land auf, mehr gegen den Fachkräftemangel im Bereich Kinderbetreuung zu unternehmen, um den wachsenden Bedarf in den Kindertageseinrichtungen baldmöglichst zu decken. Dazu ist es nach Ansicht der Städte dringend notwendig, dass das Land ausreichend Gelder für die Ausbildung und Fortbildung von Personal zur Verfügung stellt und Umschulungen und Quereinstiege erleichtert. Denkbar ist auch, eine praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher zu etablieren, wodurch die Auszubildenden in den Einrichtungen selbst schon frühzeitig unterstützend tätig werden könnten. Bei allen Anpassungen und Bemühungen für mehr Betreuungsangebote für die unter dreijährigen Kinder ist und bleibt es aus Sicht der Städte wichtig, die qualitativen Anforderungen an Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder in den Betreuungseinrichtungen ebenfalls im Blick zu behalten.
„Bund und Land dürfen die Städte beim Ausbau der Kinderbetreuung und bei der Suche nach flexiblen Lösungen für die Übergangszeit nicht alleine lassen. Zudem sind der Bund wie auch das Land in der Mitverantwortung, wenn es nach dem 1. August 2013 mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zu Klagen gegen die Kommunen kommen sollte. Das muss auch beim Ausgleich möglicher Schadenersatzforderungen zum Ausdruck kommen“, sagte Bude.