?Mangelnde Einigung der großen Koalition ist Armutszeugnis?
?Mangelnde Einigung der großen Koalition ist Armutszeugnis?
Deutscher Städtetag kritisiert Scheitern der Jobcenter-Reform in dieser Legislaturperiode
Der Deutsche Städtetag hat mit Empörung darauf reagiert, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu einer Reform der Jobcenter kommen wird. ?Nach über einem Jahr intensiver Diskussionen ist es den Koalitionspartnern nicht gelungen, die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu ziehen.
Das ist ein Armutszeugnis?, erklärte heute der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude.
Aus Sicht der Städte habe es mit dem Vorschlag des Bundesarbeitsministers und der Ministerpräsidenten, selbständige Anstalten als ?Zentrum für Arbeit und Grundsicherung? (ZAG) einzurichten, eine Basis gegeben, die eine Lösung ermöglicht hätte. Dieser Vorschlag hätte durch eine stärkere Rolle der Kommunen gegenüber Bund und Ländern verbessert werden müssen. Doch dazu sei es nun leider mangels Einigung der Koalitionsfraktionen nicht mehr gekommen. Ob nach der Bundestagswahl in der nächsten Legislaturperiode bessere Lösungsmöglichkeiten gefunden würden, sei höchst ungewiss, so Ude.
Der Deutsche Städtetag appellierte an die Koalition, nun alles dafür zu tun, um die Arbeitsfähigkeit der heute bestehenden Strukturen bis Ende 2010 zu erhalten. Ude wörtlich: ?In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit müssen die 347 Jobcenter konzentriert weiter arbeiten können. Es muss gelingen, dass die Arbeitsagenturen und Kommunen jetzt nicht auseinanderfallen und getrennt ihre Aufgaben wahrnehmen. Dazu brauchen auch jene 56 Arbeitsgemeinschaften jetzt rasch eine Perspektive, deren Verträge schon Ende 2009 auslaufen würden.?
Zum Hintergrund: Im Dezember 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die heutige Form der Arbeitsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II für verfassungswidrig erklärt. Nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts müssen die Strukturen der Arbeitsgemeinschaften spätestens bis zum 31. Dezember 2010 vollständig ersetzt sein durch veränderte, funktionsfähige Grundsicherungsstellen, auch die Optionskommunen unterliegen bisher einer Befristung bis Ende 2010.