"Kein Kind ohne Mahlzeit"
"Kein Kind ohne Mahlzeit"
Jedem begründeten Antrag wird entsprochen, Land fördert Mittagessen in Ganztagsschulen für rund 65.000 bedürftige Kinder Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Rund 65.000 Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen werden in diesem Schuljahr eine finanzielle Unterstützung zu den Kosten der Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen erhalten. Dies ist das Ergebnis der Anträge von Schulträgern auf Teilnahme an dem neuen Landesfonds ?Kein Kind ohne Mahlzeit?.
?Mit diesem Programm tragen Land und Kommunen gemeinsam dazu bei, dass der Besuch einer Ganztagsschule nicht zu zusätzlichen Belastungen in einkommensschwachen Familien führt?, erklärte Schulministerin Barbara Sommer. ?Ganztagsschulen bieten ?
oftmals in Kooperation mit anderen Partnern ? zusätzliche, über den Unterricht hinausgehende Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler, von denen vor allem Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien profitieren. Deshalb darf es nicht sein, dass die Kosten für die Mittagsverpflegung diese Familien abhalten, ihre
Kinder in eine Ganztagsschule zu schicken bzw. an Ganztagsangeboten teilnehmen zu lassen. Mit dem neuen Landesfonds geben wir hier eine richtige Antwort.?
Der Landesfonds richtet sich an Schulträger, die die Mittel für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I aus einkommensschwachen Familien beantragen konnten, die eine offene oder gebundene Ganztagsschule besuchen. Anträge konnten vor allem für Kinder aus Familien gestellt werden, die von
Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe leben. Mit dem neuen Fonds, der zunächst auf zwei Jahre angelegt ist, tritt das Land in Vorleistung bis zu einer angestrebten Klärung auf Bundesebene bei der Finanzierung von Mittagsessen in Ganztagsschulen für finanzschwache Familien.
Die 65.000 Kinder und Jugendlichen besuchen überwiegend die offene Ganztagsgrundschule, aber auch Förder-, Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien in Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Ergebnis übertraf die Nachfrage die Erwartungen. Die Landesregierung wird dem Bedarf gerecht und erhöht deswegen den Ansatz auf 13,5 Millionen Euro. Diese Steigerung ist in der dem Landtag zugestellten Ergänzungsvorlage zum Haushaltsentwurf 2008 enthalten. So ist sichergestellt, dass jedem begründeten Antrag entsprochen werden kann.
Das Land fördert damit auf unbürokratische Weise mit einer pauschalen Zuweisung in Höhe von 200 Euro pro Schuljahr das Mittagessen bedürftiger Kinder, sofern sich die Schulträger ihrerseits ebenfalls an den Kosten beteiligen. Grundlage der Kalkulation bildet die Annahme, dass ein durchschnittliches Mittagessen an einer Ganztagsschule bei den Eltern mit 2,50 Euro zu Buche schlägt. Das Land steuert für bedürftige Kinder
nun einen Euro pro Essen bei. Dies geschieht unter der Voraussetzung, dass sich die antragstellende Kommune im Schnitt ihrerseits jeweils mit 50 Cent an den Kosten des Mittagessens für diese Kinder beteiligt. Somit bleibt für die Eltern im Schnitt ein Euro an Kosten übrig, was in etwa den Sätzen der ALG-II-Finanzierung entspricht.